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Thema: HARTZ IV und Steuerrückzahlung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard HARTZ IV und Steuerrückzahlung

    Hallöchen!

    Ich hätte da zwei Fragen:

    Einmal: ich habe gelesen, dass man eine Steuerrückzahlung melden muss und das abgezogen wird. Wie läuft das?

    Ich habe 2010 von Januar bis Juli gearbeitet -
    2011 kommt dann für 2010 die Steuerrückzahlung,
    Hartz IV von Okt. - Dez. 2010 ..

    Wird die gesamte Rückzahlung vom Hartz IV (für 2011) abgezogen?? Oder anteilig? Gibt es eine Möglichkeit den Betrag um den das Hartz IV gekürzt wird zu mindern? (Bsp. Schulden oä)


    Andere Sache ist, wenn man Kindergeld bekommt, wird das ja auch vom Lebensunterhalt beim HartzIV abgezogen.. KIGE ist aber doch "einkommen der Mutter" da diese Berechtigt ist, wie verhält es sich da, wenn diese arbeitet und "nur" das Kind hartzIV bezieht (kein gemeinsamer Haushalt)

    Dankeschön schonmal für jede Hilfe!!

    LG elli

  2. #2
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    Hallo,

    es handelt sich um eine einmalige Einnahme, die im Normalfall auf die nächsten 12 Monate angerechnet wird (allerdings kann es auch kürzer angerechnet werden und je nach Höhe auch zur Sperren des Bezugs führen). Ebenfalls im ormalfall wird nur die anteilige Steuer verlangt, allerdings kenne ich auch gegenteilige Entscheidungen - das mußt Du einfach abwarten.

    Zum KG - das ist tatsächlich erstmal Einkommen der Eltern. Diese sind allerdings verpflichtet, das KG an das Kind als Unterhalt weiterzuleiten, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt. Damit wird es auch den Eltern bei dem ALG II nicht mehr angerechnet, dem Kind wiederum jedoch durchaus.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Vielen Dank!

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