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Thema: BAFÖGanrechnung

  1. #1
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    Standard BAFÖGanrechnung

    Hallo erstmal,
    ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Erst mal was zu meiner Situation, ich bekomme derzeit Bafög und Kindergeld, wohne in einer WG und möchte nun mit meinem Freund zusammen ziehen. Dieser bekommt ALGII und wohnt auch in einer WG. Da aber einer der Mitbewohner aussziehen will muss er dort raus, da er die Wohnung niemals allein bezahlen kann. Nun wollte ich gern wissen, was genau von meinem Geld bei ihm angerechnet wird. (ich bekomm derzeit 547€ bafög inkl. mietzuschlag und 184€ kindergeld)

    schonmal danke für die antwort!
    MFG

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    wenn Ihr nicht vorher zusammen gewohnt habt und nicht miteinander wirtschaftet, wird im 1. Jahr des Zusammenleben dein Freund nicht angerechnet.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    aber wenn das dann angerechnet wird, wiviel wäre das denn ca.? bzw. wie wird das angerechnet?

  4. #4
    dms
    dms ist offline
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    Ist zwar keine Antwort auf deine Frage, aber beachte bitte, dass nach dem Zusammenzug sich auch dein BAföG ändern kann, wenn sich dein Mietanteil -neu- bezgl. der Höhe von der bisherigen Miete unterscheidet.

  5. #5
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Dein Bedarf liegt bei 323 € + anteilige angemessene Warmmiete. Alles, was darüber geht, kann angerechnet werden.

    Gruß!

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Danke für die Antwort!

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