hallo zusammen,
meine freundin ist freiberuflich.
ihr gewerbe ruht seit dem ersten mai (kind geboren).
nun hat sie hartz 4 beantragt.
geschäfts und privatkonto ist eins.
der antrag wurde abgelehnt, da der freibetrag überschritten ist.
von diesem betrag muss aber noch die umsatzsteuer beglichen werden nächsten monat. ist es dann beglichen, fällt sie weit unter diesen freibetrag.
gilt eine ausstehende steuerzahllast gegenüber dem finanzamt nicht als schonvermögen o.ä.??
Hallo,
Nein.gilt eine ausstehende steuerzahllast gegenüber dem finanzamt nicht als schonvermögen o.ä.??
Gruß!
Aber was ist dann hiermit:
Auszug von " was zählt als einkommen"
Abzugsfähige Beträge vor Anrechnung des Einkommens auf Hartz IV
Bei abzugsfähigen Beträgen handelt es sich zum Beispiel um:
die zu zahlenden Steuern (Lohn-/Einkommen. Gewerbe-, Kirchensteuern etc.)
??????
Hallo,
was soll damit sein? Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den hier gemeinten Steuerlasten...
Gruß!
mmmhhh,
anderst vormuliert:
müssen verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt nicht vom Vermögen abgezogen werden?
Hallo,
nein, die Umsatzsteuer hat nichts mit dem Vermögen zu tun. Als Verkehrssteuer wird diese Sache nicht bei dem ALG II berücksichtigt.
Allerdings frage ich mich auch, warum Deine Freundin die Steuer nicht VOR Antragstellung bezahlt hat...
Gruß!
Lesezeichen