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Thema: Anrechnung der Arge

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Anrechnung der Arge

    Hallo,

    ich ziehe im Mai mit meiner Freundin zusammen. Sie lebt bereits seit 1,5 Jahren in der Wohnung, hat ein Kind (2Jahre) aus einer vorherigen Beziehung und bezieht auch seit 1,5 Jahren Arbeitslosengeld 2 von der Arge. Davon kann die Miete getragen werden + ein bißchen zum Leben. Ca. 600€. + Unterhalt + Kindergeld + Pflegegeld Stufe 1 (für Ihren Sohn)
    Jetzt stellt sich die Frage, bekommt Sie das auch noch, wenn ich da mit einziehe?
    Ich arbeite Vollzeit, ca. 3200€ Brutto, ca. 1800€ Netto.
    Das wäre dann ja eine Bedarfsgemeinschaft, in wie fern wird mein Einkommen angerechnet?
    Wäre sehr nett, wenn mir jemand antwortet.


    Danke

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Dein Einkommen wird auf den Bedarf der Freundin angerechnet, womit sich die Leistung für die Freundin in jedem Fall reduziert oder wegfällt.

    Gruß!

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