bitte
aus aktuellem anlass:
kann mir jemand in verständlicher form erläutern,was bei drohendem bezug von hartz IV als verwertbares einkommen in welcher höhe und welcher art angerechnet wird bzw.erst "verwertet"werden muss bevor man Unterstützung bekommt.
danke für antworten.
Die Frage ist natürlich, was verständliche Worte sind. Du könntest natürlich sagen, was du als Vermögen vermutest und hier könnte man dir sagen ja oder nö
Hier hast du ja schon einen Anhaltspunkt, vllt. ist das ja verständlich:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...vermoegen.html
Lesezeichen