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Thema: Bedarfsgemeinschaft / Probejahr beim Zusammenziehen

  1. #1
    sam
    sam ist offline
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    1

    Standard Bedarfsgemeinschaft / Probejahr beim Zusammenziehen

    Hallo,
    wer kann uns weiterhelfen ?
    Meine Partnerin und ich möchten gerne zusammenziehen ! Meine Wohnung dafür ist groß genug. Zum besseren Verständniss: Sie bekommt ALG II und wohnt noch in einem anderem Landkreis, ich habe über Teilzeitjob ein festes Einkommen, mit aufstockender Leistung der ARGE.
    Was wir bereits im Netz gefunden haben ist, das es sich dann entweder als "BG" oder auch "Probejahr" einstufen läßt. Bei letzterem würde man sich besser stehen, da 100% des Regelsatzes ausgezahlt werden. Meine Partnerin würde als Untermietern in meinem Mietvertrag mit aufgenommen werden und wir würden weiterhin unsere getrennten Konten behalten, sprich: würden nicht wirtschaftlich für einander einstehen.

    Was gibt es denn da nun weiter zu beachten ? Ich habe bereits einmal mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, der sogleich sagte, das es sich dann um eine BG handelt.

    Für Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus !

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Bedarfsgemeinschaft / Probejahr beim Zusammenziehen

    Um eine Bedarfsgemeinschaft handelt es sich nicht, da diese erst nach 12 Monaten zu Stande kommt. Bis zum Ablauf von diesen 12 Monaten ändert sich also zunächst nichts.

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