Hallo,
wird Hilfe zum Studienabschluss gemäß §15/3 Bafög (als verzinsliches Darlehen) für einen Studenten, der in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von SGB2 lebt als Einkommen angerechnet. Bei einem Studienkredit (= zweckgebundenes Darlehen) ist dies nicht der Fall. Wie sieht es hier aus?
Wieso sollte ein Darlehen als Einkommen gelten? Das würde ja kein Sinn machen, dass Leistungen gekürzt werden, wenn ein Darlehen aufgenommen wird.
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