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Thema: Bedarfsgemeinschaft + Hilfe zum Studienabschluss (§15/3 Bafög)

  1. #1
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    Standard Bedarfsgemeinschaft + Hilfe zum Studienabschluss (§15/3 Bafög)

    Hallo,

    wird Hilfe zum Studienabschluss gemäß §15/3 Bafög (als verzinsliches Darlehen) für einen Studenten, der in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von SGB2 lebt als Einkommen angerechnet. Bei einem Studienkredit (= zweckgebundenes Darlehen) ist dies nicht der Fall. Wie sieht es hier aus?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Bedarfsgemeinschaft + Hilfe zum Studienabschluss (§15/3 Bafög)

    Wieso sollte ein Darlehen als Einkommen gelten? Das würde ja kein Sinn machen, dass Leistungen gekürzt werden, wenn ein Darlehen aufgenommen wird.

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