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Thema: U25Azubi+U25Alg2=Wg?/BG?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard U25Azubi+U25Alg2=Wg?/BG?

    Guten Tag an alle!

    Ich habe mich durch verschiedene Foren wg Bedarfsgemeinschft durchgelesen aber ich versteh immer weniger

    Ich (Zwar U25 aber seit 2003 eigene Wohnung+Alg2+Umzugsgenehmigung) möchte mit
    Freundin (U25+betriebl. Azubi im neuen Ort) zusammenziehen.

    -Wir wohnen jetzt noch nicht zusammen.
    -Auszubildende sind vom Alg2 ausgeschlossen.
    -Niemand kann von einem Azubi-Lohn für 2 wirtschaften
    -Getrennte Konten, Versicherungen.
    -Jeder hätte ein eigenes Zimmer mit eigenem Bett
    -Weder Kinders noch Ehe.
    -Auf Mietvertrag wird getrennt unterschrieben
    -Jeder eigener Kühlschrank, da sie Veggie, ich Carno.

    So sollten wir nun keine Bedarfsgemeinschaft bilden! ??
    Übersehe ich was?

  2. #2
    Super-Moderator
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    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.260

    Standard

    Hallo,

    wie hoch ist die Gesamtwarmmiete? Wie hoch ist Dein Einkommen und das Deiner Freundin? Wie weit ist der Ausbildungs- vom Elternort in Zeit (Fahrtweg) für Deine Freundin? Bist Du selbst Azubi? Wenn nein - was machst Du?

    Gruß!

    PS.:
    Auszubildende sind vom Alg2 ausgeschlossen.
    Das wissen wir selbst. Wenn Du eine Frage stellst, unterstelle uns bitte nicht, daß wir nicht wissen, worauf ein Anspruch besteht und worauf nicht.

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