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Thema: Haushaltsgemeinschaft

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Haushaltsgemeinschaft

    Bitte um Erklärungen.

    Ich 61, meine Frau 58, unser Sohn 28.
    Wir sind beide noch am arbeiten, Sohn beantragt gerade ALG2.
    Wohnt noch bei uns. Habe für unsere LV`s Verwertungsaus-
    schluss gemacht. Wie hoch sind die Freibeträge für uns?
    Ich habe 1400€ und meine Frau 1200€ an Einkommen.
    Wie wird das gerechnet?
    Danke im voraus.
    Gruß Berny

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    bei Verwertungsausschluß beträgt die Vermögensfreigrenze 750 € je Lebensjahr plus 750 € je Person. Wie Euer Einkommen angerechnet wird, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, ob es sich um ein Netto- oder ein Bruttoeinkommen handelt.

    Ansonsten ist die Anrechnungsfrage bei Euch sowieso eine Frage an sich: Dein Sohn ist in einem Alter, in dem zwar eine Haushaltsgemeinschaft angenommen wird, aber widerlegbar ist. Insofern kann durchaus eine wirtschaftliche Trennung und damit eine Nicht-Berücksichtigung Eures Vermögens und Einkommens durchaus realistisch sein.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard Haushaltsgemeinschaft

    Hallo,
    die Beträge sind netto.
    Heißt das ich könnte sagen, er führt in seinem Zimmer seinen
    eigenen Haushalt?
    Berny

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    sofern Ihr nicht zusammen wirtschaftet und das auch nachweist - ja.

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard Haushaltsgemeinschaft

    Hallo Hoppel,

    Danke für die Infos, hast mir sehr geholfen.

    Berny

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