+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: als Überbrückungshilfe nach studium???

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.03.2010
    Beiträge
    2

    Rotes Gesicht als Überbrückungshilfe nach studium???

    Hallo,
    ich habe gerade mein Studium beendet und fange jetzt mit den Bewerbungen an. Allerdings fällt jetzt natürlich auch unterhalt und kindergeld weg. hinzu kommt ja auch noch die krankenkasse als freiwillig versicherter.
    da ich momentan nich recht weiß wo ich ab april mein geld herbekomme, stellt sich die frage ob ich quasi als überbrückung für 1-2 monate harzt 4 beanatragen kann bzw oder ob ich irgendwie wenigstens die krankenkasse bezahlt bekomme.
    ich bin 24 und ziehe ab 1.4. mit meinem partner zusammen. er ist vollzeit beschäftigt.
    ich werde morgen auch einen termin zur beratung ausmachen, dachte aber ich könnte ja hier schonmal anfragen.

    -gelten wir dann schon als bedarfsgemeinschaft???
    ...ich fürchte ja
    -wenn ja, wieviel wird denn dann von ihm angerechnet?
    - oder ich hab irgendwas gelesen, von unter 25 zählt man eh noch zu den eltern??

    danke für die antworten, berichte auch gern vom gespräch fall andere in einer ähnlichen situation stecken

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.167

    Standard

    Hallo,

    Allerdings fällt jetzt natürlich auch unterhalt ... weg
    Warum?

    stellt sich die frage ob ich quasi als überbrückung für 1-2 monate harzt 4 beanatragen kann
    Eher nicht, da Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern gehören dürftest.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.03.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    Naja der Unterhalt fällt weg, da ich ja eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, oder seh ich das falsch?
    und auf eine verlängerung aus reiner Kinderliebe kann ich nicht hoffen, da ich mit meinem vater außer dem unterhalt keinen kontakt habe und der unterhaltsanteil meiner mutter ist nich der rede wert.

    und zur bedarfsgemeinschaft: gehöre ich der meiner mutter an, auch wenn ich nicht bei ihr lebe? bzw heißt das dass mein vater weiterhin unterhaltsverpflichtet ist bis ich ne anstellung habe? dachte eigentlich wenn dann würde mein freund gehaltsmäßig beachtet.

    letztendlich macht mir eigentlich die krankenkasse die große sorge, den rest schaff ich schon irgendwie. wird ja hoffentlich nich lang sein.
    aber die krankenkasse müßte ich doch irgendwie bezahlt bekommen oder? selbst wenn ich keinen hartz 4 anspruch habe. denn 150€ mehr ausgaben oder nicht macht einfach momentan einen riesen unterschied.

    lg

  4. #4
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.167

    Standard

    Hallo,

    Naja der Unterhalt fällt weg, da ich ja eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, oder seh ich das falsch?
    Für eine angemessene Zeit (meist 6 Monate) besteht auch nach Beendigung der Erstausbildung durchaus ein Unterhaltsanspruch, da man in den seltensten Fällen direkt von der Prüfung in ein Arbeitsverhältnis kommt.

    und zur bedarfsgemeinschaft: gehöre ich der meiner mutter an, auch wenn ich nicht bei ihr lebe?
    Ja.

    aber die krankenkasse müßte ich doch irgendwie bezahlt bekommen oder?
    Ja. Warum bist Du eigentlich nicht über Deine Mutter versichert?

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. NAch dem Studium
    Von Blumenstrauß im Forum Anspruch, Leistungen und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.09.2007, 14:32

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein