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Thema: Freund arbeitet, ich bezieh Alg2,möchte bei ihm einziehen

  1. #1
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    Standard Freund arbeitet, ich bezieh Alg2,möchte bei ihm einziehen

    Mein Freund arbeitet, ich beziehe Hartz4, kann ich mich bei ihm als Untermieter anmelden, wird mir die Leistung gekürzt?

  2. #2
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    Hallo,

    wenn es sich um Deinen Lebenspartner handelt dürfte ein Untermietsvertrag erstens eine Betrugshandlung darstellen und zweitens könnte das Einkommen Deines Freundes auf Deinen ALG-II-Anspruch angerechnet werden.

    Gruß!

  3. #3
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    Könnte mietfrei wohnen, Lebenspartner?, wir kennen uns seit 4 Wochen, er ist im Fernverkehr, kaum zu Hause. Habe mich von meinem Mann getrennt, wohne jetzt bei einer Freundin, auch mietfrei. Es geht mir in erster Linie um den Regelsatz von 359.-
    €. Er möchte mir seine Wohnung zur Verfügung stellen, so dass ich wieder auf die Beine finde.

  4. #4
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    Hallo,

    wenn er Dir die Wohnung mietfrei zur Verfügung stellt, wirtschaftet Ihr zusammen und werdet als gemeinsame BG angesehen.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard bedarfgemeinschaft

    hallo zusammen, ich hab da mal ne frage
    ich bekomme seit dem 22.2.10 hartz4 nun möchte ich mit meinen freund zusammen ziehen. Mein freund geht arbeiten, ab wann wird das Hartz4 gekürzt und wie sieht es wegen der wohung
    lg nicole

  6. #6
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    Hallo,

    hast Du denn von der ARGE eine Umzugserlaubnis?

    Gruß!

  7. #7
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    umzugserlaubnis, natürlich nicht, der andere grund ist das ich aus der wohnung raus will weil mein nachbar der über mir wohnt echt kopf krank ist, hatte schon die polizei da und ihn angezeigt wegen körperverletzung, jeden tag beleidigungen usw. Da werde ich mir bestimmt nicht noch erst ne erlaubnis für umzug holen, bevor da noch mehr passiert
    lg nicole

  8. #8
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    Hallo,

    Da werde ich mir bestimmt nicht noch erst ne erlaubnis für umzug holen
    Dann wirst Du in arge Schwierigkeiten kommen, was die neue Wohnung betrifft.

    Ich würde Dir dringendst empfehlen, bei der ARGE vorzusprechen und das Problem dort zu erläutern.

    Gruß!

  9. #9
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    das werde ich glaube auch tun,daher wollte ich ja gerne wissen ab wann die arge mir das geld kürzt, wegen dem verdienst von meinem freund
    lg nicole

  10. #10
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    Hallo,

    sofern Ihr nicht zusammen wirtschaftet und auch kein Kind bei Euch lebt und Ihr auch vorher noch nicht zusammen gelebt habt, wird im 1. Jahr das Einkommen des Freundes nicht mit angerechnet.

    Allerdings bekommst Du auch nur max. die Hälfte der Warmmiete gezahlt.

    Gruß!

  11. #11
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    hallo zusammen, es geht noch mal um das zusammenziehen, jetzt bin auch noch im 2monat schwanger, wie sieht das jetzt aus wegen den kürzungen von der arge, wird das einkommem von ihm jetzt sofort am ersten tag des einzug brechned. lg nicole

  12. #12
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    Hallo,

    mit Geburt des Kindes bildet Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Einkommen aller Personen angerechnet wird.

    Gruß!

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