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Thema: Mein Freund bekommt ALG2, Ich Bafög!

  1. #1
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    Frage Mein Freund bekommt ALG2, Ich Bafög!

    Hallöchen, ich sehe bei den ganzen gesetzen nicht mehr durch und hoffe das mir jemand helfen kann.

    Ich (ich bekomme Bafög+KG) möchte mit meim Freund zusammen ziehen (er bekommt ALG2), jedoch stell ich mir die Frage wie das mit dem Berechnen funktioniert.

    Wird mein Bafög+KG bei ihm angerechnet?
    Bleibt unser Einkommen getrennt (bekommen wir es weiterhin jeder selbst ausgezahlt)?
    Und wenn man bei dem AA als Bedarfsgemeinschaft zählt, heist das man muss getrennte Kühlschränke etc haben?

    Also mein Bäfög beträgt 455 euro und mein Kindergeld 184 Euro....und er bekommt halt seinen Grundbedarf vom ALG2.

    Verzeit mir die vielen Fragen, aber ich hoffedas mir der ein oder andere ein bisschen weiterhelfen kann.......
    Vielen Dank schonmal.......

  2. #2
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    Hallo,

    Wird mein Bafög+KG bei ihm angerechnet?
    Im 1. jahr nicht unbedingt, sofern Ihr nicht miteinander wirtschaftet. nach dem 1. Jahr kann das übersteigende Einkommen bei Dir durchaus deinem Freund angerechnet werden.

    Bleibt unser Einkommen getrennt (bekommen wir es weiterhin jeder selbst ausgezahlt)?
    Ja.

    Und wenn man bei dem AA als Bedarfsgemeinschaft zählt, heist das man muss getrennte Kühlschränke etc haben?
    Nein, natürlich nicht.

    Gruß!

  3. #3
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    Super ich danke dir ganz Herzlich! DANKE DANKE jetzt bin ich wenigstens ein bisschen schlauer wie vorher

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,



    Im 1. jahr nicht unbedingt, sofern Ihr nicht miteinander wirtschaftet. nach dem 1. Jahr kann das übersteigende Einkommen bei Dir durchaus deinem Freund angerechnet werden.



    Ja.



    Nein, natürlich nicht.

    Gruß!


    Vorsicht !!!!
    Die arge geht immer erstmal von einer Bedarfgemeinschaft aus
    habe es gerade am eigen leibe zu spüren ich bin mit meinem Freund zusammengezogen ich Arge und er Job und nun haben wir den salt. 400€weniger!
    Ich bin jetzt in der beweispflicht!
    Und beweise mal dass Ihr nicht zusammen Wirtschaftet das ist nicht leicht.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von schlumpkinder Beitrag anzeigen
    Vorsicht !!!!
    Die arge geht immer erstmal von einer Bedarfgemeinschaft aus
    habe es gerade am eigen leibe zu spüren ich bin mit meinem Freund zusammengezogen ich Arge und er Job und nun haben wir den salt. 400€weniger!
    Ich bin jetzt in der beweispflicht!
    Und beweise mal dass Ihr nicht zusammen Wirtschaftet das ist nicht leicht.
    Danke erstmal für deine Antwort....
    Wer soll bei den ganzen gesetzen noch durchsehen. Das amt sieht manchmal selbst nicht durch
    Das ist aber halt das problem wie mans macht ist falsch.....
    Momentan haben wir jeder eine eigene wohnung, aber ich bin mehr bei ihm als bei mir (da ich wohngeld bzw erstausstattung beantragt habe, und nur absagen kamen [und um die wohnung einzurichten reicht das bafög hinten und vorne nicht])
    aus dem grund hatten wir vor zusammen zu ziehen, so wäre nur eine wohnung zu bezahlen (mite, strohm etc) aber wenn das dann wieder son hin und her gibt, wäre es besser es erstmal so zu lassen???? Ich habe keine Ahnung!

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