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Thema: Zusammenziehen

  1. #1
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    Ausrufezeichen Zusammenziehen

    Hallo
    Vieleviht kann mir jemand Helfen.
    Ich bin mit meiem Freund zusammengezogen und bekomme ALG II da ich eine Ausbildung mache.
    Nun habe ich erfahren dass in einer bestehenden BG erst nach einem Jahr der Partner berücksictig werden darf.
    Nun bin ich auf der suche nach einem entsprechenden § wer kann mir diesen Nennen und wo finde ich diesen.
    Würde mich über eine Hilfe freuen.
    Vielen Dank

  2. #2
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    Vieleviht = vieleicht sorry schreibfehler eingeschlichen!

  3. #3
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    Hallo,

    und bekomme ALG II da ich eine Ausbildung mache
    Eigentlich ist das eher ein Ausschlußgrund.

    Nun habe ich erfahren dass in einer bestehenden BG erst nach einem Jahr der Partner berücksictig werden darf.
    Diese Aussage ist so nicht richtig. Eine sogenannte Einstandsgemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen auch schon früher vermutet werden.

    Nun bin ich auf der suche nach einem entsprechenden § wer kann mir diesen Nennen und wo finde ich diesen.
    § 7 Abs. 3a SGB II.

    Gruß!

  4. #4
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    hallo schlumpkinder!!!!

    ich bin im dez auch mit meinem freund zusammen gezogen und als ich ARGE beantragt habe wurden wir gleich als BG eingestuft und haben auch gleich ne BGnr bekommen...... leider weiss ich den §nicht, sorry

    lg Ani

  5. #5
    Super-Moderator
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    Hallo,

    leider weiss ich den §nicht
    Schade eigentlich.

    § 7 Abs. 3a SGB II.
    Gruß!

  6. #6
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    Mir ging es leider auch so ich bin mit meinem Partner zusammen gezogen und ich bekomme nur 90 % Vom Regelsatz, das sagt einem auch keiner

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