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Thema: Nebenkosten

  1. #1
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    Standard Nebenkosten

    Ich, mein Kind und mein Freund wollen zusammen ziehen. Ich beziehe momentan ALG II und mein Freund geht arbeiten.

    Jetzt war ich beim Arbeitsamt und war mir ziemlich sicher das die Wohnung uns genehmigt wird, da der Satz für Berlin bei 542 Euro liegt und die neue Wohnung soll 540,20 Euro kosten.

    Die kalten Nebenkosten sind laut Mietvertrag 81,08 Euro bei 70,08 qm, das heisst 1,16 Euro pro qm.

    Die Wohnung wurde uns nicht genehmigt, da der Bearbeiter der Meinung ist, das es pro qm 1,47 Euro sein müssen und damit die Miete 562,14 Euro sein müsste.

    Jetzt meine Frage, ist dies gerechtlich gereglt das es mindestens 1,47 Euro sein müssen? Wenn ja wäre es nett wenn mir jemand den Link schicken kann.

    Bitte dringend um Hilfe.

  2. #2
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    Hallo,

    sofern es sich um einen "echten" (und nicht fingierten) Mietvertrag handelt, ist das Verhalten des Sachbearbeiters nicht nachvollziehbar. Der Senat von Berlin hat nirgendwo erklärt, daß die Nebenkosten exakt 1,47 € hoch sein müssen. Entscheidend ist die Warmbruttomiete und bei der würdet Ihr tatsächlich darunter liegen.

    ist dies gerechtlich gereglt
    Hmmm. Ob das gerecht geregelt ist, weiß ich nicht. Falls Du aber gerichtlich meintest - nein, nicht daß ich wüßte. Zumal wie gesagt schon von der Ausführungsvorschrift her ein solcher Wert nicht verlangt wird. Also kann es auch keine entsprechenden Urteile geben.

    Wenn ja wäre es nett wenn mir jemand den Link schicken kann.
    Du findest die Vorschriften unter arbeits-los.de --> Miethöchstgrenzen --> Berlin.

    Gruß!

  3. #3
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    (1) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist die Brutto-Warmmiete (Miete inklusive Betriebskosten gemäß BetrKV und sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen, die nicht Bestandteil der Regelleistungen/der Regelsätze sind, sowie Heizkosten, nicht jedoch Kosten für Haushaltsenergie, die zusammen mit der Brutto-Warmmiete erhoben werden). Sofern bei der Angemessenheitsprüfung Werte für Betriebs- und/oder Heizkosten nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Neuanmietung von Wohnraum), kann von durchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von 1,47 €/m² und von Heizkosten in Höhe von 0,90 €/m² ausgegangen werden.

    Betriebskosten stehen zur Verfügung, aber es sind nicht 1,47 euro sondern nur 1,16 euro. Aus diesen Grund wird der Umzug abgelehnt. Ist es nicht eigentlich besser wenn die Nebenkosten niedriger sind?
    Lohnt es sich für mich dagegen vorzugehen und z.B den Amtsleiter/Abteilungsleiter sprechen zu wollen oder habe ich garkeine Chance auf diese Wohnung?

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Lohnt es sich für mich dagegen vorzugehen und z.B den Amtsleiter/Abteilungsleiter sprechen zu wollen oder habe ich garkeine Chance auf diese Wohnung?
    Ja.

    Der von Dir zitierte Ausriß spricht von Durchschnittskosten und davon, daß bei bestimmten Konstellationen bis 1,47 € Kosten übernommen werden. Wie bereits schonmal gesagt - nirgendwo steht, daß diese Kosten nicht darunter liegen dürfen.

    Gruß!

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