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Thema: ALG 2 und Bedarfsgemeinschaft

  1. #1
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    Standard ALG 2 und Bedarfsgemeinschaft

    Also Ich habe da mal ein paar fragen aufeinmal,
    ich war bis gestern in der Probezeit in der Ausbildung jetzt bin ich gekündigt worden also gestern!
    Heute war ich beim Arbeitsamt und die haben mir da was zum Arbeitslosengeld 2 erzählt und es sind da noch fragen offen!
    Also meine Eltern sind beide beschäftigt und ich ja jetzt arbeitslos und ich will zu meinem freund ziehen er ist auch arbeitslos und seine mutter bezieht auch Harz 4, wisst ihr vill. 1. ob ich anspruch auf ALG2 habe und 2. ob der mutter von meinem freund irgenwas gekürzt wird wenn ich zu ihm ziehe und 3. wenn ich bei meinen eltern wohnen würde,würde ich von ihnen auch kein Geld bekommen!
    ich zerbreche mir hier voll den Kopf also ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

  2. #2
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    Hallo!

    Wie alt bist Du?

    Gruß!

  3. #3
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    ich bin im April 18 geworden

  4. #4
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    Hallo,

    Du gehörst bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und kannst ohne vorherige Genehigung durch die ARGE nicht ausziehen. Machst Du das trotzdem, bekommst Du keine Leistungen für die Miete und maximal 281 € an Regelsatz.

    Der Schwiegermutter passiert nichts, allerdings erhält sie nur noch die Miete alle Berechtigten außer Dir. Kostet die Wohnung jetzt mit 2 Personen meinetwegen 300 €, dann bekommt sie diese auch. Ziehst Du (ohne Erlaubnis) hinzu, erhält sie weiterhin nur die Miete für 2 Personen: das wären in dem Beispiel nur noch 200 €.

    Gruß!

  5. #5
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    ok danke schön schon mal!
    Und was kann ich da machen dass ich die erlaubnis bekomme auszuziehen?

    Zur bedarfsgemeinschaft zählen zurzeit (in der wohnung von meiner schwiegermutte) 3 Personen.
    Wenn ich jetzt dazu ziehe würde sie dann weniger miete bekommen?

  6. #6
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    Hallo,

    Und was kann ich da machen dass ich die erlaubnis bekomme auszuziehen?
    Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn sich Deine Arbeits- oder Ausbildungsstelle unzumutbar weit von der Elternwohnung befindet oder schwerwiegende soziale Probleme mit den Eltern bestehen.

    Wenn ich jetzt dazu ziehe würde sie dann weniger miete bekommen?
    Ja - habe ich doch schon erklärt. Dein Mietanteil würde dann rausgerechnet werden.

    Gruß!

  7. #7
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    ok dankeschön.

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