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Thema: Wir ziehen zusammen!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Wir ziehen zusammen!

    Ich werde mit meiner Partnerin, die Hartz IV bezieht zusammenziehen (kennen uns seit 3 Monaten), also in eine gemeinsame Wohnung. Im Mietvertrag ist nur sie eingetragen. Ich gehe normal arbeiten und verdiene auch nicht schlecht (1750 Euro netto), somit würde sie wahrscheinlich keine Leistung mehr erhalten.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Müssen wir beim Amt direkt anmelden, dass ich jetzt auch in der Wohnung lebe und es keine WG ist?

    2. Würde sie die Zahlung der Leistung direkt verlieren oder gibt es da eine Frist?

    3. Muss ich meine Einkommens- und Vermögenswerte komplett offen legen?

    4. Würden Schulden, die ich zur Zeit abbezahle (monatlicher Betrag um die 300 Euro), mein Einkommen mindern, somit die Chance darauf das sie noch Leistungen erhält erhöhen?

    Danke für Eure Antworten?

  2. #2
    Super-Moderator
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    1.256

    Standard

    Hallo,

    Müssen wir beim Amt direkt anmelden, dass ich jetzt auch in der Wohnung lebe und es keine WG ist?
    Ja.

    Würde sie die Zahlung der Leistung direkt verlieren oder gibt es da eine Frist?
    Es gibt keine Frist.

    Muss ich meine Einkommens- und Vermögenswerte komplett offen legen?
    Sofern weiterhin versucht wird, ALG II zu beziehen - ja.

    Würden Schulden, die ich zur Zeit abbezahle (monatlicher Betrag um die 300 Euro), mein Einkommen mindern
    Nein.

    Gruß!

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