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Thema: Hartz-Empfänger und Studentin als Hauptmieter - keine Bedarfsgemeinschaft!?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Hartz-Empfänger und Studentin als Hauptmieter - keine Bedarfsgemeinschaft!?

    Hallo zusammen

    Ich wohne in einer WG mit einer Studentin (Lebt nur von Bafög und ihrem Kindergeld).
    Ich werde wahrscheinlich demnächst Hartz beantragen müssen.
    Welcher Grundbetrag wäre mir zuzurechnen, falls das Amt uns als Gemeinschaft wertet? 311 oder 345 Euro?

    Gruß

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Wenn das Amt erklärt, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann sind es 90% der Regelleistung. Die Regelleistung beläuft sich derzeit auf 351€, also würde dir 316€ Hartz IV zustehen.

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