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Thema: Zusammen ziehen

  1. #1
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    Standard Zusammen ziehen

    Hallo...

    Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Mädchen (5 und 2). Ich erhalte Hartz IV und für die Kinder Unterhaltsvorschuß. Nun würde ich gerne mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Muß er dann finanziell für meine Kinder aufkommen, weil der leibliche Vater nicht zahlt? Und muß er auch komplett für mich aufkommen?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    nein, er muss nicht für deine kinder aufkommen und er muss auch nicht für dich aufkommen, da ihr ja nicht verheiratet seid (ich gehe mal davon aus)

    bei euch kommt aber nach einem Jahr die bedarfsgemeinschaft zum greifen...siehe hier:
    http://www.hartz-iv-anspruch.de/Hart...einschaft.html

  3. #3
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    Als was gilt es denn dann am Anfang? Bei meiner Schwester sieht es nämlich so aus, dass sie jetzt mit dem Kindsvater zusammenzieht und er für sie aufkommen muß. Da dies aber in seiner finanziellen Lage nicht komplett möglich ist, bekommen sie einen kleinen Teil von der ARGE.

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    zu aller erst bekommt jeder seine eigenen leistungen, als ob jemand alleine wohnen würde...nach einem jahr wird dies zu einer bedarfsgemeinschaft.

  5. #5
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    Komisch bei mir ist das aber so das ich mit meiner freundin zusammen wohne und alg II bekomme und es eine bedarfsgemeinschaft laut meiner arbeitsamt stelle ich dachte erste wenn ich ein jahr mit ihr zusammen wohne ist das eine bedarfs gemeinschaft können sie das genauer erklären

  6. #6
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    Hallo nochmal...

    So genau blick ich da auch nicht durch, denn in dem "link" zur Bedarfsgemeinschaft lese ich raus, dass es sich sobald man Kinder im Haushalt mitversorgt, was ja dann in meinem Fall so wäre, direkt als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird.

  7. #7
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    genau diese Frage habe ich mir heute morgen auch schon gestellt. Ich ziehe im August mit dem Vater unserer Kinder zusammen. Dann habe ich bei der Arge angerufen und nachgefragt, ob wir dann von Anfang an als Bedarfgemeinschaft gelten, da wir die gemeinsamen Kinder haben. Die Dame hat erklärt, in diesem Fall würden wir sofort als Eheähnliche Gemeinschaft gelten. Was ich wiederrum nicht ganz so toll finde, da man ja nicht nur aufgrund der gemeinsamen Kinder davon ausgehen kann, dass das dann auch klappt mit uns- was ich nicht hoffe. Ausserdem, müsste er ja so oder so für unsere Kinder aufkommen, so wie das im Moment ja auch ist. Es gibt da ja noch diese Klausel mit dem Probejahr indem der Partner nicht für den H4- Empfänger aufkommen muss- aber wie gesagt- anscheinend nicht im Fall wenn man gemeinsamme Kinder hat. Also ich versteh das alles nicht so richtig. Kennt sich denn da jemand richtig aus damit?

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