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Thema: Habe ich Anspruch auf Harz IV?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Habe ich Anspruch auf Harz IV?

    Ich bin mit meinem Latein und vor allem mit meinem Geld am Ende und habe absolut keine Ahnung, wie es weitergehen soll. Versuche mal, mich kurz zu fassen.
    Bin 50 Jahre alt, habe 3 Kinder. Zwei davon (6 + 9) leben bei der Mutter, der älteste (11) lebt bei mir. Bekomme Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (bekommt die Ex-Fau für die anderen Kinder auch. Mein Sohn geht nun, wegen massiver Probleme in der Regelschule, auf eine Waldorfschule.
    Lebe mit meinem Sohn in einem Haus einer Bekannten (keine Beziehung!)- quasi in einer WG. Habe ein Zimmer für mich, mein Sohn hat ein Zimmer und für meine Töchter, die alle 14 Tage kommen, ist auf dem Spitzboden ein Zimmer ausgebaut.
    Küche, Bad wird mit der Hausbesitzerin gemeinsam genutzt.
    Bislang war ich selbständig und habe quasi als Miete die Hälfte aller Kosten vom Haus getragen. Diese Kosten sind weit niedriger, als Mietkosten in einer Wohnung.
    Nun ist meine Firma so gut wie pleite- die Umsätze sind fast auf null. Ich kann meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und habe einen Offenbahrungseid geleistet. Mal abgesehen von den alten Schulden habe ich bei meiner Bekannten einen Kredit von 15000 Euro bekommen, den ich auch noch zurückzahlen muss. (Bitte- soll kein Jammern sein und die Umstände für die Verbindlichkeiten möchte ich hier auch nicht erklären- das würde hier den Rahmen sprengen).
    Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf Harz IV für meinen Sohn und mich? Wie wird das berechnet, wenn ich in einer WG wohne. Was ist, wenn mein Sohn 12 wird und der Unterhaltsvorschuss vom Jugenamt auch noch wegfällt? Gibt es Sonderansprüche für Kinder mit Lernschwächen, die auf Regelschulen verloren sind? Hab ich nach 10 Jahren Selbständigkeit überhaupt Ansprüche? Oder hat man durch lange Selbständigkeit alle Ansprüche auf staatliche Hilfe vergeigt und kann sich nur noch einen Strick nehmen?
    Wer kann mir Tipps geben?
    knuschdreibein

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    der anspruch auf hartz iv verwirkt nicht, weil man selbständig war...er ist für bedürftige menschen gedacht. so wie du deinen fall geschildert hast, bist du bedürftig...also nichts wie zum amt und denen deine geschichte vortragen und hartz iv beantragen.

    euer fall mit der wohnung wird wohl auf eine bedarfsgemeinschaft hinauslaufen:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...einschaft.html

    eure regelbeträge kannst du hier nachlesen, diese haben sich zum 01.07.2008 erhöht:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...gelbedarf.html

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