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Thema: ALG 2 zur Überbrückung von 1 monatiger Arbeitslosigkeit - Jobvermittlung???

  1. #1
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    Böse ALG 2 zur Überbrückung von 1 monatiger Arbeitslosigkeit - Jobvermittlung???

    Hallihallo!!

    Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.07. und mein neuer, unbefristeter Arbeitsvertrag beginnt am 1.09. Für den Monat August wollte ich nun ALG 2 beantragen um meine laufenden Kosten zu decken.

    Als ich heute auf dem Amt war, hat mir dann der überaus unfreundliche Jobvermittler mitgeteilt, dass ich für den August alle möglichen Jobs annehmen muss bzw. mich zumindest erst einmal bewerben muss. Außerdem muss ich immer zur Verfügung stehen und darf mich nach Abmeldung entfernen. Die Genehmigung zur Abmeldung werde ich aber nicht erhalten.

    Ich finde beide Forderungen mehr als unverschämt, da ich ja bereits einen neuen Job habe und zur Vorbereitung auf diesen und zum Umzug den August auch dringend brauche.
    Habe ich irgendweine Chance gegen diesen Mist vorzugehen? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet das alles mitzumachen. Mir kam das nämlich eher so vor als ob die möglichst viele Schikanen aufbauen, so das ich am Ende freiwillig auf den Antrag und das Geld verzichte.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: ALG 2 zur Überbrückung von 1 monatiger Arbeitslosigkeit - Jobvermittlung???

    Hallo,

    prinzipiell hast du mit Bezug von ALG alle Pflichten und Rechte wie jeder andere ALG-II-Bezieher.

    mich zumindest erst einmal bewerben muss.
    Theoretisch stimmt diese Aussage. In der Praxis wird der Arbeitsvermittler aber darauf verzichten, sofern Du tatsächlich einen rechtsgültigen AV ab September vorlegen kannst.

    Außerdem muss ich immer zur Verfügung stehen und darf mich nach Abmeldung entfernen. Die Genehmigung zur Abmeldung werde ich aber nicht erhalten.
    Diese Aussage ist richtig und meint die sogenannte Ortsabwesenheit. Nach dieser mußt Du tatsächlich jederzeit für das Jobcenter zur Verfügung stehen und kannst also nicht in den Urlaub oder so fahren.Eine entsprechende Genehmigung wirst Du auch nicht erhalten, da in den ersten Monaten des Bezugs eine solche nur in bestimmten Notfällen gewährt wird.

    Mir kam das nämlich eher so vor als ob die möglichst viele Schikanen aufbauen
    Nein, das ist die ganz normale Prozedur.

    Gruß!

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