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Thema: Mehrbedarf für behinderte Menschen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Mehrbedarf für behinderte Menschen

    Hallo,

    bin psychisch krank und arbeite seit Mai diesen Jahres in einer behindertenwerkstatt für psychisch erkrankte.
    Ich erhalte ALG-2 weiterhin und habe nun einen Mehrbedarf von 35% beantragt, da mehrere Arbeitskollegen
    diesen mehrbedarf erhalten.

    nach welchem paragraphen kann ich mehrbedarf geltend machen?

    Vielen Dank für die Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen schmalzbrot 123

  2. #2
    Super-Moderator
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    Berlin
    Beiträge
    1.529

    Standard AW: Mehrbedarf für behinderte Menschen

    Hallo,

    § 21 Abs. 4 SGB II.

    Gruß!

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