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Thema: Alleinerziehend!!!!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage Alleinerziehend!!!!

    Hallo liebe leser,

    Ich bin neu hier :

    Ich bin alleinerziehende mutter von 2 kindern (fast 2 und 9 Monate)
    und bekomme Hartz 4.... elterngeld, kindergeld
    habe gestern auf dem konto geschauut und gesehen das ich von amt nur 45,70 bekommen habe, deswegen
    verstehe ich die berechnung nicht ganz... ?? wieso so wenig
    der regelsatz betragt doch 374 oder etwa nicht???

    zum beispiel : Kostenaufwendige ernährung (was kann man darunter verstehen)
    dann wiederrum: einkommensbereinigung: wass soll man darunter verstehen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen .....bei weiteren fragen stehe ich gerne zu verfügung...

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: Alleinerziehend!!!!

    Hallo,

    hast du denn eigenes Einkommen? Bekommst du für die Kinder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß?

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Alleinerziehend!!!!

    Zitat Zitat von pupsi2012 Beitrag anzeigen
    zum beispiel : Kostenaufwendige ernährung (was kann man darunter verstehen)
    dann wiederrum: einkommensbereinigung: wass soll man darunter verstehen?



    Hallo,

    "kostenaufwändige Ernährung" bedeutet in der Regel, daß Du Dein Warmwasser nicht über
    die allgemeine Heizungsanlage erwärmst, sondern über Strom. Dafür erhältst Du einen
    Zuschlag, für den es aber kein spezielles Feld gibt, der Zuschlag wird daher im Feld
    "kostenaufwändige Ernährung" eingetragen.

    "Einkommensbereinigung": Nicht alles Einkommen, das Du bekommst, wird Dir vom ALG2
    abgezogen. Wenn Du z.B. 100,00 Euro Arbeitseinkommen hast, darfst Du die voll behalten
    und bekommst immer noch das volle ALG2. Wenn Du mehr Verdienst, wird Dir ein Teil davon
    beim ALG2 abgezogen - die genaue Berechnung nicht man Einkommensbereinigung.

    Viele Grüße

    Johannes

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