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Thema: Umsatzsteuer Zufluss Prinzip ?

  1. #1
    Kai
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    Standard Umsatzsteuer Zufluss Prinzip ?

    Man nehme an, wer würde sich selbständig Machen, und nimmt nicht die Kleinunternehmer Reglung in Anspruch, und ist zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet, und kann Vorsteuer in Abszug bringen. Wie wird das berücksichtigt unter Hartz IV. unter Betrachtung des Zufluss Prinzip.

  2. #2
    Kai
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    Standard AW: Umsatzsteuer Zufluss Prinzip ?

    Um das zu Beginnen, bin ich der Meinung, dass die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, und kann nicht als Einkommen in Form des Zuflussprinzip bei Hartz IV angerechnet werden. Wie seht Ihr das.

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