Wie jeder weiß soll das Jobcenter mit jeden Leistungsbezieher eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Bekannt ist, dass bei solch einer Unterschrift man im sinne eines Schuldanerkenntnis, sich damit einverstanden erklärt, auch die angedrohten Sanktionen zu Akzeptieren. Hier mein Vorschlag. Um nicht das Jobcenter die Möglichkeit zu Geben wenn solch eine Unterschrift Verweigert wird, und das Jobcenter einen Verwaltungsakt erlässt, sollte man solch eine EGV immer mit einem Zusatz UNTER VORBEHALT DER RECHTLICHEN PRÜFUNG Unterschreiben. Was haltet ihr von diesen Vorschlag ?

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