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Thema: Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

  1. #1
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    Frage Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

    Hallo,
    ich habe nur eine kleine, kurze Frage, die....ja, die uns aber etwas Kopfzerbrechen bereitet.

    Mein Sohn hat ab dem 1.5.12 einen Job, erhält dort das erste Mal um den 10./15.6. herum seinen Lohn für den Mai (also rückwirkend...logisch).

    Nun hat er aber am 30.04. schon sein Hartz 4 für den Monat Mai bekommen.

    Muss er das Geld dann irgendwie, irgendwann zurückzahlen? Logisch erscheint mir das schon (möglicherweise in Raten),
    aber schön wärs schon...., wenn ers behalten könnte.

    Bevor er bei seiner zuständigen Bearbeiterin nachfragt.....habt Ihr eventuell ein paar Tipps, Antworten, Ratschläge?

    Vielen Dank schon mal!

    Das Kaeferchen

  2. #2
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    Standard AW: Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

    Hallo,
    Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zur Verfügung steht. Sie haben angegeben, dass Ihr Sohn um den 10./15.6 seinen Lohn erhält und nicht im Mai. Dehalb muss er für Mai auch nichts zurückerstatten.

  3. #3
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    Standard AW: Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

    Echt nicht? Ich dachte, weil Lohn für Mai - Hartz 4 für Mai - doppeltes "Gehalt/Lohn".

    Na das wäre ja wirklich mal eine supi Antwort - danke!

    Deees Kaeferchen

  4. #4
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    Standard AW: Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

    Wenn er seinen Lohn für Mai erst im Juni erhält dann muss er auch nichts zurückzahlen, Sollte aber sein Lohn noch im Mai eingehen dann müsste er einen Teil, abzüglich der Freibeträge zurückzahlen. Es gilt das Zuflussprinzip!

  5. #5
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    Standard AW: Arbeitsaufnahme - Rückzahlung von bereits gezahltem Hartz4

    Danke - das ist doch mal nicht schlecht, wenn er das Geld behalten kann. Er bekommt seine erste Lohnzahlung definitiv erst im Juni - also dürfte alles paletti sein.

    Herzlichen Dank nochmal und ein schönes WE (auch wenn es nicht ganz so "nett" werden soll wie bisher).

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