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Thema: Etwas komplizierter Fall?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Etwas komplizierter Fall?

    Hallo!

    Vielleicht ein etwas komplizierterer Fall, aber dennoch beantwortbar?
    Ich bin alleinerziehende Mama einer neunjährigen Tochter. Bei meiner Tochter wurde vor 3 Jahren durch den KiA, behandelnden Psychologen und Ergotherapeut eine Wahrnehmungsstörung, ADS und Hypersensibilität diagnostiziert. Was dazu führt, dass mein Kind nach der Schule in häuslicher Umgebung durch mich betreut werden soll (also keine Fremdbetreuung z.B. durch Hortbesuch oder andere Einrichtungen).
    Ich selbst arbeite seit 3 Jahren täglich (Mo-Sa) 3 Stunden. Bin gesundheitlich jedoch recht angeschlagen: 2 schwere Gehirn-Ops in den vergangenen 13 Monaten (die Letzte liegt erst 3 Monate zurück) und eine autoimmune Grunderkrankung (Mischkollagenose) seit 2000.
    Von der letzten Op habe ich leider eine einseitige Teilparese (Lähmung) im Gesicht davongetragen. Habe nun tägl. Kopfschmerzen, da die gesunde Seite durch den Ausfall der Anderen ständig überbeansprucht wird. Auch meine Konzentrationsfähigkeit und mentale Belastbarkeit haben durch die OPs gelitten und ich habe zeitweise noch immer Wortfindungsschwierigkeiten. Z.Zt. bekomme ich Krankengymnastik, doch die Aussicht auf Erfolg wird sich wohl eher in Grenzen halten, da nicht sicher ist, ob der Nerv bei der OP nicht versehentlich ganz durchtrennt wurde. Arbeiten will und werde ich aber trotzdem! Nur fällt mir der doch sehr straff organisierte Alltag mit Arbeit und Kind recht schwer und ich bin abends hundskaputt. Ob ich mental und körperlich jemals wieder so fit sein werde, wie vor den OPs, weiss jedoch niemand.

    Nun die Frage: Werde ich auf Dauer auch weiterhin Hartz4 beziehen können, da ich ja meine 3 Stunden am Tag arbeite?
    Es ist nicht sicher, ob und wann ich dem Arbeitsmarkt vielleicht wieder mehr zur Verfügung stehen könnte. Bleibt der Anspruch weiterhin auf unbestimmte Zeit bestehen, wenn ich meine tägl. Stundenanzahl beibehalte? Was wäre von Seiten der ARGE, in diesem Fall, mir gegenüber zumutbar? (Attest der behandelnden Neurologin, dass ich 3 Stunden tägl. arbeiten darf und kann, wurde bereits angefordert!)


    LG,
    Jana

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: Etwas komplizierter Fall?

    Hallo,

    solange seitens des Amtsarztes festgestellt wird, daß Du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, besteht der Anspruch auf ALG II weiterhin.

    Gruß!

  3. #3
    Benutzer
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    Standard AW: Etwas komplizierter Fall?

    Wie sieht es mit einer Erwerbsminderungsrente aus?

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