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Thema: Anspruch eines Azubis auf ALG II

  1. #1
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    Standard Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Hallo zusammen,

    Ich brauche dringend einen Rat zur folgenden Situation:

    Meine verwitwete Mutter und mein Bruder leben zusammen in einer Wohnung. Sie erhält eine geringe Witwenrente, Betriebsrente und Wohngeld. Mein Bruder ist über 25 und hat noch knapp ein Jahr Ausbildung vor sich. Mit seiner Ausbildungsvergütung und der Halbwaisenrente haben beide zusammen ein Gesamteinkommen von unter 1200,00 EUR mit Wohngeld.
    BAB fällt bei meinem Bruder weg, weil er bei meiner Mutter lebt. Sie ist 63 (wird im Dezember 64).
    Er hat laut dem Amt keinen Anspruch auf ALG II. Meine Mutter könnte ALG II beziehen, dann fällt das Wohngeld weg und man hat unter dem Strich nichts "gewonnen". Es geht nicht darum, Geld vom Staat geschenkt zu bekommen, sondern darum, dieses letzte Jahr durch zu stehen. Ich kann finanziell nicht viel beitragen. Was kann ich tun? Was können die beiden tun?

    Gruß

  2. #2
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    Standard AW: Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Hallo,

    wie hoch ist die Ausbildungsvergütung und die Halbwaisenrente? Wie hoch die Warmmiete?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Hi Hoppel,
    Die Ausbildungsvergütung beträgt ca. 343,00 EUR und die Miete 561,00 EUR + 69,00 EUR für Gas (Etagenheizung, womit die Heizung und Warmwasser betrieben wird). Halbwaisenrente beträgt ca 151,00 EUR.
    Gruß

  4. #4
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    Standard AW: Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht tatsächlich nicht. Wohngeld wird ja bereits bezogen, womit die Möglichkeiten auch schon erschöpft sind.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Das heisst also, das die beiden mit ca. 400 Euro nach Abzug der Miete, Telefon, GEZ und dem Abschlag für den Energieversorger auskommen müssen? Gibt es noch andere Möglichkeiten der Unterstützung?

  6. #6
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    Standard AW: Anspruch eines Azubis auf ALG II

    Hallo,

    es käme nur noch ALG II für Deine Mutter in Betracht.

    Das heisst also, das die beiden mit ca. 400 Euro nach Abzug der Miete
    Naja, diese geringe Summe kommt wegen der ziemlich hohen Miete von 630 € für 2 Personen zustande, die kaum angemessen sein dürfte.

    Gruß!

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