hallo,
bis zur eheschliessung war meine frau ALG2 alleinerziehend.
nun haben wir der ARGE mitgeteilt das wir verheiratet sind.
Nun möchte die Arge Prüfen ob weiterhin Anspruch besteht.
Bei einem Verdienst von nach Steuer 1600€ denke ich wohl nicht .
Muss ich als Ehemann nun meine Finanzen offen legen obwohl ich nix mit der Arge zu tun habe?
Die möchte nun von mir alles wissen was das vermögen angeht.
Wie sollen wir uns verhalten ?
MfG
Hallo,
ob ihr einen Anspruch weiterhin auf ALGII habt, dass kann ich euch nicht sagen. Sicherlich musst du, wenn ihr wissen wollt, ob ihr weiterhin ein Anspruch auf ALGII habt, alles von dir offen legen, weil ja dein Einkommen bei deiner Frau mit angerechnet wird. Ihr seit jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich würde mal die Rechner online rechnen lassen, ob euch ALGII weiterhin zusteht, wenn dass nämlich nicht der Fall ist, würde ich dem Sachbearbeiter einfach sagen, dass ihr kein ALGII mehr beantragt.
Probiere mal den Rechner:
Arbeitslosengeld II Rechner - So hoch fllt Ihr Arbeitslosengeld II aus
Und dann kannst du dir auch mal Wohngeld ausrechnen, vielleicht kommt ihr ja damit besser bei weg.
Das wäre dann der Rechner:
Wohngeldrechner
LG
Der rechner sagt ca 30€. Dafür das Amt im Nacken zu haben , nein danke
Das mit dem Wohngeld werde ich prüfen, das lauft zum glück über die Stadt und hat mit der arge glaube nichts zu tun...
Lg
Genau, beim Wohngeld hat man mit der Arge nichts zu tun.
Und beim Wohngeld habt ihr ja auch noch den Werbungskosten Freibetrag. Ich drücke die Daumen, dass es mit Wohngeld klappt.
Hi,
die Krankenkasse meiner Frau benötigt den Aufhebungsbescheid ALG 2. Haben wir noch nicht erhalten. Die Agentur für Arbeit schreibt : Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts
Anlage WEP
Anlage EK
Einkommensbescheinigung
Anlage KDU
Anlage VM
Kann schon sein das wir den Aufhebungsbescheid erst erhalten wenn wir alles ausgefüllt haben?!
Ich werde meine Daten nicht weitergeben. Wie kommen wir nun an diesen Bescheid ran ?
lg
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