Servus zusammen,
ich habe folgende Situation:
Ich bin 25 Jahre alt, habe nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Fachinformatiker die Fachoberschule besucht mit dem Ziel der Fachhochschulreife zu erreichen um im IT Bereich zu studieren.
Diese habe ich vor kurzem (am ende Juni gibts das Zeugnis) auch erfolgreich abgeschlossen und möchte mich dann zum Wintersemester an den Fachhochschulen bewerben.
Ich wohne alleine in einer 1 Zimmer Wohnung welche 269€ warm (219€ Kalt) im Monat kostet und plus Strom kommen wir auf rund 300€ für meine Wohnung, welche ich mir bisher mit BAföG finanziert habe.
Der BAföG Anspruch verfällt in diesem Monat, und da ich gerne hier bleiben möchte, da ich recht zuversichtlich bin, dass ich hier auch studieren kann möchte ich die Wohnung gerne weiter halten können - zudem habe ich noch 3 Monate Kündigungsfrist.
ALGI Restanspruch besteht noch, ich werde morgen den Antrag einreichen. Ich habe bereits vor einem Jahr 6 Wochen ALG1 bezogen. Leider war und wird dieses nicht hoch ausfallen. 30 Tage á 9,73 wird es wohl wieder 291,90€ werden. Damit die Wohnung und den Lebensunterhalt....
Ich hatte vor bis zum Studiumbeginn den Freibetrag von 165€ zusätzlich zum ALG1 dazu zu verdienen. Und Wohngeld zu beantragen.
Leider komme ich nach meinen Berechnungen auf gerade einmal ca 150€ Wohngeld.
291 + 150 = 441
blieben mir 141€ im Monat über, welche ich vermutlich mit 165€ Nebenverdienst auf 306€ bekommen kann.
Was ja unter der ALG2 Regelleistung liegt.
Nun meine Fragen:
1. Ist es sinnig aufstockend zum ALG1 - ALG2 zu beantragen?
Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust für die wenigen Monate in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.
Habe auch nicht vor "abzuharzen" ich hatte vor die Zeit bis zum Studium an einer Idee für ein Internetprojekt zu Arbeiten und mir es mir den einen Sommer gut gehen zu lassen (mal alle Bundesländer mit dem Rucksack zu besuchen um etwas zu sehen).
Klar bei ALG1 muss ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, jedoch wer stellt einen Fachinformatiker für 2-3 Monate ein?
2. Wird man als "Aufstocker" der zum Wintersemester studieren möchte und nur für die Übergangszeit Hilfe sucht (da es ab dann wieder BAföG geben würde) anders behandelt?
3. Bekommt man dann offiziell nur ALG2? oder nur zusätzlich ALG2 zum ALG1? Kann man dann neben ALGI+ALGII noch zu jobben ohne großen Abzug?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
manchmal bin sogar ich trotz meiner 12jährigen Erfahrung in Sachen Sozialrecht erstaunt über manche Anfragen, Ansichten und über so manches Anspruchsdenken. Deine Frage gehört eindeutig in diese Kategorie.
Aja. Du wohnst allein - wer ist aber dann "wir"?Ich wohne alleine in einer 1 Zimmer Wohnung welche 269€ warm (219€ Kalt) im Monat kostet und plus Strom kommen wir auf rund 300€ für meine Wohnung
Deine Berechnungen sind falsch, weil nach Deinen Angaben gar kein Anspruch auf Wohngeld besteht.Leider komme ich nach meinen Berechnungen auf gerade einmal ca 150€ Wohngeld.
Es ist sinnvoll, wobei Deine Lust oder Unlust dabei keine Rolle spielt.Ist es sinnig aufstockend zum ALG1 - ALG2 zu beantragen?
Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust für die wenigen Monate in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.
Die Möglichkeit hast Du - sofern Du das selbst finanzierst. Nenne mir einen Grund, warum Du irgendwelche Leistungen zum Lebensunterhalt (vom Steuerzahler) bekommen solltest, um es Dir einen Sommer "gut gehen" zu lassen.ich hatte vor die Zeit bis zum Studium an einer Idee für ein Internetprojekt zu Arbeiten und mir es mir den einen Sommer gut gehen zu lassen (mal alle Bundesländer mit dem Rucksack zu besuchen um etwas zu sehen).
Es gibt genug Firmen, die befristet jemanden einstellt, der Jobs ausübt - zum Beispiel als Lagerarbeiter, Zeitungsausträger und und und. Der Abschluß als Fachinformatiker spielt dabei keine Rolle.jedoch wer stellt einen Fachinformatiker für 2-3 Monate ein?
Nein. Warum auch?Wird man als "Aufstocker" der zum Wintersemester studieren möchte und nur für die Übergangszeit Hilfe sucht (da es ab dann wieder BAföG geben würde) anders behandelt?
Du bekommst zum ALG I aufstockend ALG II. Damit kannst Du maximal 100 € nebenbei verdienen.Bekommt man dann offiziell nur ALG2? oder nur zusätzlich ALG2 zum ALG1? Kann man dann neben ALGI+ALGII noch zu jobben ohne großen Abzug?
Gruß!
manchmal bin sogar ich trotz meiner 12jährigen Erfahrung in Sachen Sozialrecht erstaunt über manche Anfragen, Ansichten und über so manches Anspruchsdenken. Deine Frage gehört eindeutig in diese Kategorie.Das Internetprojekt kostet nix außer eine Menge Zeit welche ich auch parallel autodidaktisch nutzen kann um mir einige Dinge vorbereitend fürs Studium anzueignen.Die Möglichkeit hast Du - sofern Du das selbst finanzierst. Nenne mir einen Grund, warum Du irgendwelche Leistungen zum Lebensunterhalt (vom Steuerzahler) bekommen solltest, um es Dir einen Sommer "gut gehen" zu lassen.
Ihre 12 jährigen Erfahrungen sind schön und gut, ich habe keine Erfahrungen in dem Bereich machen können bisher, deswegen bin ich hier.
Ich habe sogar mehrere gute Gründe: ich habe mehrere Jahre in die Kasse eingezahlt und bin in den letzten 5 Jahren nicht einmal weggekommen oder hab eine Art von Urlaub gemacht. Ich finde ich habe mir das verdient nach meinem 2,1 Abizeugnis, zudem strebe ich ein Studium an, ich finde auf lange Sicht tue ich den Steuerzahlern am Ende damit einen Gefallen...
Ich habe zusammen mit einer Freundin, die Wohngeld bekommt das durchgerechnet, ein Versehen.
Welche Angaben von mir lassen Sie das sagen?Deine Berechnungen sind falsch, weil nach Deinen Angaben gar kein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Es geht mir Hauptsächlich um die Pro und Contras um abzuwägen was in meiner jetzigen Situation am Meisten Sinn macht, ALG1 + Wohngeld + 165EUR Nebenjobben - wenn auch ka 50EUR weniger und dann nicht als "Hartzi" abgestempelt werdenEs ist sinnvoll, wobei Deine Lust oder Unlust dabei keine Rolle spielt.
So wie ich das bisher verstanden habe (ich lasse mich aber auch gerne des Anderen belehren) sehr wohl. Als ALG1 Bezieher werde ich bevorzugt als Fachinformatiker suchen müssen. Nach meiner Erfahrung wird jedes Bewerbungsgespräch spätestens bei der Frage "wie sehen sie sich in einem Jahr" scheitern. Alleine die Einarbeitungszeit in diesem Beruf beträgt min. 1-2 MonateDer Abschluß als Fachinformatiker spielt dabei keine Rolle.
Hallo,
Nichts dagegen zu sagen - sofern Du Dir den Urlaub selbst finanzierst. Auf Kosten der Allgemeinheit Urlaub zu machen ist jedoch nicht im Sinne irgendwelcher Sozialleistungen - und auch nicht im Sinne des Steuerzahlers, der letztendlich Deinen urlaub zahlen müßte.oder hab eine Art von Urlaub gemacht. Ich finde ich habe mir das verdient
Danke, aber ich verzichte auf diese Art von "Gefallen".ich finde auf lange Sicht tue ich den Steuerzahlern am Ende damit einen Gefallen
Die Einnahmen sind geringer als die Miete, weswegen Wohngeld in jedem Fall abgelehnt werden wird, da das erforderliche Mindesteinkommen nicht mal im Ansatz erreicht wird. Das ändert sich auch nicht mit einem 165-€-Job.Welche Angaben von mir lassen Sie das sagen?
Als ALG-II-Bezieher wirst du bevorzugt einen Job suchen müssen.Als ALG1 Bezieher werde ich bevorzugt als Fachinformatiker suchen müssen.
Gruß!
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