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Thema: Zahlung beim Erstantrag und Frage zum Zettel der KDU

  1. #1
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    Standard Zahlung beim Erstantrag und Frage zum Zettel der KDU

    Hallöchen,

    also ich habe mich am 5ten Mai arbeitslos gemelden. Am Montag den 16ten habe ich Antragsabgabe. Das die Bearbeitung eine Weile dauern kann ist mir durchaus bewusst. Nun ist meine Frage wenn der Antrag bewilligt wird, bekomme ich dann auch rückwirkend das Geld für den Mai, und dann noch die Vorrauszahlung für den nächsten Monat also z.B. Juni? Heißt also ich bekomme 2 mal Hartz 4?

    Dann musste ich ja den Zettel KDU bei dem zuständigen Wohngeldamt einreichen, muss ich diesen ebenfalls bei der Agentur abgeben? Denn ich habe bis jetzt nichts zurück erhalten.

  2. #2
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    Standard AW: Zahlung beim Erstantrag und Frage zum Zettel der KDU

    Hallo,

    bekomme ich dann auch rückwirkend das Geld für den Mai
    Du bekommst einerseits eine Zahlung für die Zeit vom 5. bis 31. Mai und andererseits eine weitere Zahlung für den Juni, sofern Du im Mai nicht noch Gehalt oder dgl. bekommen hast.

    Dann musste ich ja den Zettel KDU bei dem zuständigen Wohngeldamt einreichen
    Was für ein Zettel soll das sein? Das ALG II hat nichts mit Wohngeld zu tun. Es könnte höchstens sein, daß das Wohngeldamt bestätigen soll, daß Du keinen Antrag auf Wohngeld gestellt hast - dann müßtest Du das Dokumenbt wieder an das Jobcenter weitergeben.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Zahlung beim Erstantrag und Frage zum Zettel der KDU

    Das war ein Zettel für KDU also Kosten der Unterkunft. Den sollte ich zusammen mit dem Mietvertrag, Vermieterbescheinigung und der Nebenkostenabrechnung beim Landkreis einreichen. Also da ist die Wohngeldstelle und ich musste zu dem Sachbearbeiter für Kosten der Unterkunft.

    Ob ich den nun bei der Agentur wieder einreichen muss, weiß ich nicht.....

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Zahlung beim Erstantrag und Frage zum Zettel der KDU

    Hallo,

    Das war ein Zettel für KDU also Kosten der Unterkunft
    Ich weiß schon selbst, was KdU bedeutet.

    Wie gesagt - die Wohnkosten bei dem ALG II haben nichts mit dem Wohngeld zu tun. Allerdings weist Deine Bemerkung darauf hin, daß Du in einer sog. Optionskommune (OK) lebst, wo die Regeln etwas abweichend sind.

    Im Normalfall ist in einer solchen OK ein Amt für das reine ALG II und ein anderes Amt für die KdU zuständig. Ob aber irgendwelche Zettel an irgendwelches Amt weiter gereicht werden müssen, kann Dir kein Mensch aus der Ferne sagen, weil die Arbeitsweisen dieser OK jede OK selbst festlegt. Insofern mußt Du Dich selbst erkundigen, wie die Verfahrensweise vor Ort ist.

    Gruß!

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