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Thema: aufhebungsbescheid

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    13.03.2011
    Beiträge
    1

    Standard aufhebungsbescheid

    wir haben letzte woche einen antrag auf alg2 gestellt.wir hatten alle antäge usw abgegeben die wir brauchten.die sachbearbeiterin meint sie kööne den antrag nur statt geben wenn der aufhebungsbescheid der wohngeldstelle da ist.darf sie das?danke für eure antworten

  2. #2
    Super-Moderator
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    23.07.2009
    Ort
    Berlin
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    1.256

    Standard

    Hallo,

    der gleichzeitige Bezug von ALG II und Wohngeld ist nicht möglich. Insofern ist die Auskunft durchaus richtig.

    Gruß!

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