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aufhebungsbescheid
wir haben letzte woche einen antrag auf alg2 gestellt.wir hatten alle antäge usw abgegeben die wir brauchten.die sachbearbeiterin meint sie kööne den antrag nur statt geben wenn der aufhebungsbescheid der wohngeldstelle da ist.darf sie das?danke für eure antworten
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Hallo,
der gleichzeitige Bezug von ALG II und Wohngeld ist nicht möglich. Insofern ist die Auskunft durchaus richtig.
Gruß!
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