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Thema: Bewilligungsbescheid

  1. #1
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    Standard Bewilligungsbescheid

    Hallo

    Heute kam nun endlich der Bewilligungsbescheid meines Sohnes vom Jobcenter.

    Alles soweit verständlich....


    ABER warum ziehen die vom Jobcenter 50 Euro " Unterhalt Einkommen"von den zustehenden Leistungen ab?
    Mein Sohn bekommt keinen Unterhalt. Was hat das zu bedeuten. Vielleicht weiß da jemand Rat, bevor ich morgen dort aufschlage.

    Gruß Manjana

  2. #2
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    Hallo...nochmals ein paar Daten

    Regelleistungen 359,00
    Unterkunft und Heizung 387,46
    Gesamtbedarf 746,46


    Zu berücksichtigendes Einkommen:
    Einkommenbereinigung -30,00
    Arbeitslosengeld 489,30
    Unterhalt Einkommen 50,00
    Zu berücksichtigendes Einkommen: 518,30


    Sicherung des Lebensunterhalts 359,00
    Abzüglich Einkommen 518,30
    Ggf. Einkommensüberhang 159,30


    Wie und was ist jetzt Einkommensüberhang und wie wurde er errechnet?

    Gruß Manjana

  3. #3
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    Hallo,

    bekommt Dein Sohn von Euch das Kindergeld weitergeleitet?

    Gruß!

  4. #4
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    Hallo Hoppel

    Nein, mein Sohn bekommt kein Kindergeld mehr. Steht ihm denn nach Beendigung der Lehre noch welches zu?

    Gruß Manjana

  5. #5
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    Hallo,

    dann solltest Du bei dem Jobcenter nach dem Unterhalt nachfragen.

    Gruß!

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