Hallo Hoppel,
ich beziehe Hartz 4, mache derzeit eine Umschulung, und meine Mutter betreut mein Kind wenn es krank ist, damit ich keine Fehlzeiten habe. Nun meine Frage, Betreuungsgeld steht mir zu, aber auch wenn ich einen Betreuungsvertrag mit der "Oma" mache?? Oder wird die "Verwandschaft" ausgeschlossen?
Vielen Dank im Voraus, und einen sonnigen Sonntag :-)
gruss Sibylle
Hallo,
Betreuungsgeld kann Dir schon deswegen nicht zustehen, weil es 1. erst 2013 eingeführt wird und 2. kaum mit Deiner Situation etwas zu tun hat. Was also meinst Du mit "zustehen"?
Gruß!
Hallo Hoppel,
sorry hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Es geht um die Kinderbetreuungskosten von 130,- Euro ;-)
gruss
Hallo? man hat mich vergessen........:-(
Hallo,
nö, man hat Dich nicht vergessen, aber auch noch anderes zu tun...
Prinzipiell steht einer Betreuung durch einen Verwandten nichts im Wege. Allerdings solltest Du genau Buch über die Zeitpunkte der Betreuung führen.
Gruß!
Wenn du deiner Mutter Geld für die Betreuung geben willst, solltet ihr euch über die korrekte Besteuerung informieren.
Danke Dir![]()
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