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Thema: Regelsatz für Bedarfsgemeinschaft nur je 90 %

  1. #1
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    Unglücklich Regelsatz für Bedarfsgemeinschaft nur je 90 %

    Auf die Gefahr hin, dass dies hier bestimmt schon mal abgehandelt wurde, entschuldige ich mich vielmals........
    Mich ärgert, dass man immer, wenn man die Hartz 4 Sätze nennt, den 100-prozentigen Satz in Höhe von € 359 nimmt.
    Aber es wird niemals erwähnt, dass im Falle einer Bedarfsgemeinschaft beide Partner nur je 90 % davon erhalten.
    Allerdings bei Alleinerziehend mit Kind ist dier Mutter/Vater immer mit € 359 und dann das Kind mit dem entsprechenden
    Prozentsatz je nach Alter. Wieso gilt das nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, also der Haushaltsvorstand 100 % und der Partner dann eben entsprechend 90 %............Ist das so denn überhaupt richtig?
    Mir gehts in erster Linie schon mal ums Prinzip und natürlich auch ums Geld.
    Hat sich da schon mal jemand Gedanken drüber gemacht und was ist davon zu halten?
    Mich ärgert das richtig, denn wenn immer von den € 359 gesprochen wird, wird aber gleichzeitig niemals erwähnt, dass
    2 Partner nur je € 323 erhalten. Und die allgemeine Bevölkerung ist darüber auch nicht informiert, denn das interessiert ja immer erst, wenn man selber davon betroffen ist.
    Würde mich über reiches feedback freuen
    danke schon mal..................davinci66

  2. #2
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    Hallo,

    deine Logik verstehe ich gerade nicht. Der finanzielle Aufwand für einen Alleinstehenden ist höher als für ein Paar, womit sich auch der unterschiedliche Satz erklärt.

    Gruß!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    deine Logik verstehe ich gerade nicht. Der finanzielle Aufwand für einen Alleinstehenden ist höher als für ein Paar, womit sich auch der unterschiedliche Satz erklärt.

    Gruß!
    Was ist denn da nicht zu verstehen? Wenigstens einer von uns müsste ja wohl 100 % erhalten! Aber wenn du meinen Artikel genau durchgelesen hättest, dann würdest das vielleicht auch nachvollziehen können. Da aber beide je nur 90 % kriegen, ist das schon etwas heftig.

  4. #4
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    Hallo,

    wie bereits gesagt ist Deine Logik nicht zu verstehen. Im übrigen lese ich durchaus Beiträge, bevor ich antworte.

    Gruß!

  5. #5
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    wollt mich eigentlich über Deine Art aufregen, aber bin zu dem Schluss gekommen..........Du weisst es eben nicht besser und bist bestimmt auch nicht in der misslichen Lage, von dem bisserl Geld leben zu müssen............ich wünsch es Dir auch nicht! und wenn wir das weiterführen würden, werde ich bestimmt auch nicht Deine soziale Ader berühren. also dann...........

  6. #6
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    Hallo,

    was für sinnlose Antworten von Dir - genauso sinnlos wie die polemische Frage selbst, auf der man sich im übrigen nach sehr kurzem Nachdenken selbst und nachvollziebar eine Antwort geben kann. Aber darum scheint es Dir offensichtlich nicht zu gehen.

    Du weisst es eben nicht besser
    Selbstverständlich weiß ich, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Da hilft auch Dein zitiertes Kindergarten-Argument recht wenig.

    bestimmt auch nicht in der misslichen Lage, von dem bisserl Geld leben zu müssen
    Geht Dich zwar nichts an - aber auch ich habe längere Zeit von ALG II leben müssen.

    Wie auch immer: auf weitere solch "Diskussionen" verzichte ich gerne.

    Gruß!

  7. #7
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    @ Hoppel
    Wie bist Du den unterwegs 2Personen brauchen weniger als 1Person mal ne frage bis Du bei der CDU/CSU oder FDP was blöderes habe ich noch nicht gehört.2Personen =mehr Wasser 2Personen mehr Strom 2Personen mehr Lebensmittel=mehr Ausgaben.das nent sich dann in der Politk Synergieefekt bei Hartz4 Bedarfsgeminschaft wenn Du nicht weißt was das ist Googeln und wenn Du es weißt dann kanst Du mir das in Deiner unermeßlichen Weißheit ja mal Erklären,das konnte bis jetzt nicht mal mein Anwalt.
    mfg.quaker

  8. #8
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    Hallo,

    Du erwartest jetzt hoffentlich nicht ernsthaft eine inhaltliche Antwort auf Deinen unheimlich sachlichen "Beitrag"? Zumal Du dann auch noch den von Dir so schön aufgeführten Synergieeffekt anscheinend nicht verstehst?

    Vergiß es...

    Gruß!

  9. #9
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    Hoppel, wie bereits erwähnt, bitte den Synergieeffekt erklären.

    Wie in den Medien berichtet wird, das ALG II Empfänger alles bezahlt bekommen.. Das ist lächerlich! In den Medien werden Tatsachen gern verdreht und falsch dargestellt.

    Wir bekommen nicht die volle Miete bezahlt und keinen Zuschlag oder komplette Kostenübernahme des Stroms..
    Auch Geldzuschüsse für Bekleidung (wie andere) erhalten wir nicht. Zu beachten ist, das es von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist!

    Nochmal: 2 Personen = mehr Stromverbrauch
    2 Personen = mehr Lebensmittel
    2 Personen = mehr Wasser

    Warum (das verstehe ich ebenfalls nicht) bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Kind mehr ALG II als zwei volljärige ü 25 Personen????

    Ernähren müssen sich zwei erwachsene Menschen ebenfalls...

    Dann müsste man auch diskutieren, warum ein Kind einen geringeren ALG II Satz erhält als ein Erwachsener ü 25. Kinder benötigen mehr Kleidung wegen Wachstum (und Schule). Essen muss ein Kind auch.

  10. #10
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    Hallo,

    Wie in den Medien berichtet wird, das ALG II Empfänger alles bezahlt bekommen..
    Ich weiß nicht, welche Medien du meinst. Wenn Du solche mit den 4 großen Buchstaben im Sinn hast, gebe ich Dir Recht. In den seriösen Medien jedoch wird durchaus seit Ewigkeiten darauf hingewiesen, daß der Regelsatz nicht ausreicht, um auch nur Grundbedürfnisse zu decken.

    Wir bekommen nicht die volle Miete bezahlt
    Es wird die angemessene Warmmiete abzüglich einer Pauschale bei den Kosten für das Warmwasser gezahlt. Insofern ist die grundsätzliche Aussage von dir falsch.

    Auch Geldzuschüsse für Bekleidung (wie andere) erhalten wir nicht.
    Auch das ist eine falsche Aussage. Weder ein Alleinstehender noch eine alleinerziehende Mutter bekommt dafür Zuschüsse.

    Zu beachten ist, das es von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist!
    Auch hier eine falsche Aussage. Eine eventuelle Bekleiduzngshilfe hat - unabhängig von der Kommune - nichts mit dem ALG II und einm eventuellen Rechtsanspruch darauf zu tun, sondern mit karikativen Einrichtungen vor Ort, die zum Beispiel Sozialkaufhäuser unterhalten. Allerdings stehen solche Hilfen dann auch allen Empfängern von ALG II zur Verfügung - ohne Unterschiede also.

    Nochmal: 2 Personen = mehr Stromverbrauch
    2 Personen = mehr Lebensmittel
    2 Personen = mehr Wasser
    Ja und?

    Mal abgesehen davon, daß ich bei einem Paar im Gegensatz zu einem Alleinstehenden nicht unbedingt einen objektiven Grund für einen anderen Stromverbrauch sehe: einem Alleinstehenden stehen z.B. für Lebensmittel und Alkoholika 128 € zur Verfügung, einem Paar 232 € - wo ist Dein Problem? Das Paar kann größere Verbrauchseineiten kaufen, die dadurch billiger sind, was einem Alleinstehenden nicht so einfach möglich ist.

    Abgesehen davon vergißt Du die festen Kosten, die bei einem Alleinstehenden genauso hoch sind wie bei einem Paar (und womit wir bei Deinem berühmten Synergieeffekt sind): zum Beispiel die Kontoführungsgebühren sind genauso hoch bei einem Alleinstehenden wie bei einem Paar, die Kosten für den Telefonanschluß, Bibliothek, Internet-Zugang und und und... Die Liste läßt sich unendlich weiterführen.

    Warum (das verstehe ich ebenfalls nicht) bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Kind mehr ALG II als zwei volljärige ü 25 Personen????
    Auch wenn es langsam langweilig wird - falsche Aussage. Eine alleinerziehende Mutter bekommt nicht mehr ALG II. Die Mutter bekommt maximal einen Alleinerziehungsmehrbedarf, den ich Dir doch hoffentlich nicht auch noch erklären muß.

    Die "Diskussion" hier bringt uns nicht weiter, davinci66 alias quaker. Du versuchst mit ziemlich polemischen "Argumenten" eine Diskussion zu führen, die aber angesichts Deiner Unkenntnis der tatsächlichen Gesetzesgrundlage ziemlich sinnlos ist.

    Gruß!

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