Hallo!
Ich absolviere zur Zeit ein Studium an der Berufsakademie und bekomme dabei 525,- im Monat - Brutto wie Netto, da keine Steuern, Abzüge etc.
Meine Freundin und ich bilden eine Hartz4 Bedarfgemeinschaft.
Theoretisch zumindest. Denn laut Hartz4bescheid bin ich nach §7 SGBII von Leistungen ausgeschlossen. Bafögantrag hat allerdings auch nichts gebracht.
Nun meine eigentlich Frage, laut Hartz4bescheid habe auch ich einen Grundbedarf von ~504,-(inkl.Miete) im Monat. Bei 525€-30€(Einkommensbereinigung) komm ich da ja nicht über die ~504€. Wenn ich jetzt allerdings Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekomme, wird meiner Freundin jedesmal etwas abgezogen.
Was ich aber gar nicht verstehe ist der §30 SgbII.
Demnach dürfte ich doch sogar noch 100€ mehr verdienen dürfen oder liege ich da falsch? Gruß Marco
Hallo,
Ihr bildet keine Bedarfs-, soondern eine Haushaltsgemeinschaft, bei der die Freibeträge bei Deinem Einkommen nicht gelten.
Gruß!
hmm, aber auf dem Bescheid steht doch auch immer "...vorläufiger Gesamtbetrag der Bedarfsgemeinschaft".
Hallo,
das ist normal, ändert aber nichts an meiner Aussage.
Gruß!
Okay. Wenn ich mehr als den Grundbedarf verdiene, wird dass also bei meiner Freundin abgezogen. Müsste aber da mir nicht der Baföghöchsatz als Grundbedarf genommen werden, da ich als Student sowieso aus Hartz4 rausfalle?
Vor dem Studium war ich ganz normal arbeiten(und hab dementsprechend westentlich mehr verdient) und da hatten wir insgesamt ca. 400€ mehr als jetzt.
Hallo,
Nein.Müsste aber da mir nicht der Baföghöchsatz als Grundbedarf genommen werden
Da hast Du auch der BG angehörst und all die Freibeträge bekommen.Vor dem Studium war ich ganz normal arbeiten(und hab dementsprechend westentlich mehr verdient) und da hatten wir insgesamt ca. 400€ mehr als jetzt.
Gruß!
das heißt, solange ich student bin, bleibts auch bei der HG und kann sich nicht in eine BG ändern?!
Hallo,
richtig, da du als Student grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II hast.
Gruß!
hmm, angenommen ich würde Wohngeld beantragen, würde dieses,falls bewilligt, auch als einkommen meinerseits bei meiner freundin mit angerechnet werden?
Hallo,
ja, wenn Dein eigener Unterhalt gedeckt ist.
Gruß!
Hi! Ich bin´s nocheinmal.
Liege ich damit richtig - mein Bedarf(der mir zusteht) = dem Bedarf meiner Freundin(der ihr zusteht) oder?
Was ich noch nicht ganz verstehe ist, bei Alg I und II übernimmt der jeweilige Träger ja auch die Kosten für die Krankenkasse, bei mir logischerweise nicht. Aber warum werden die 77,90€ dann nicht auf meinem Bedarf draufgerechnet?
Hallo,
Wer zahlt denn diese 77,90 €?Aber warum werden die 77,90€ dann nicht auf meinem Bedarf draufgerechnet?
Gruß!
die zahle ich, muss mich ja krankenversichern.
Hallo,
dann sind sie auf Deinen Bedarf anzurechnen.
Gruß!
Vielen vielen Dank für deine Antworten!! einen Paragraphen gibt es dazu aber nicht oder doch?
viele Grüße
Hallo,
§ 11 SGB II.
Gruß!
Ich danke Dir!!
Hi! wie ist das denn mit Reisekosten, wenn mein Arbeitgeber die mir erstattet-die werden zum ganz normalen Einkommen gezählt und somit auch angerechnet oder ?
Gruß
Hallo,
ja.
Gruß!
Guten Abend,
also, wenn ich die Krankenversicherung als vom Einkommen abzusetzenden Beitrag nehmen kann, warum dann nicht auch die Fahrtkosten etc.absetzen.(laut Aufwendungen (11.75))
(vor allem gehts mir um die Fahrtkosten, da diese sehr hoch sind)?
Gruß Marco
Hallo,
Deine Frage verstehe ich jetzt nicht wirklich. Wieso willst Du etwas absetzen, was Du vom Arbeitgeber zurückbekommst?
Gruß!
Guten Morgen,
naja, vom Arbeitgeber bekomm ich nur die Fahrtkosten zu Berufsakademie wieder, zum Arbeitsplatz natürlich nicht und diese sind wesentlich höher.
Gruß
Hallo,
alles klar.
Ich sehe dennoch keine Chancen für die Absetzung. Fahrtkosten werden i.A. nur bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit übernommen, was bei Dir aber nicht der Fall ist.
Versuchen kannst Du es aber trotzdem.
Gruß!
Guten Abend! Also, ich denke, die Fahrtkosten wurden tatsächlich als Freibeträge übernommen, da die Freibeträge beim letzten Bescheid wesentlich höher waren als zuvur und als der Pauschbetrag. Vielen vielen Dank nochmal @Hoppel!!!!...übrigens bin ich jetzt wieder sozialversicherungspflichtig-da die Regierung wieder das Gesetz geändert hat.
Nun hab ich eine neue Frage-und zwar hatten wir eine Nebenkostennachzahlung vom Vermieter bekommen, die wir natürlich auch an das Jobcenter weitergerreicht hatten, allerdings hab ich noch nichts im internet etc. gefunden ob man bei der Erstattung der Nebenkostenachzahlung einen extra Antrag stellen muss?
Hallo,
es ist ein formloser Antrag nötig.
Gruß!
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