Hallo!
Ich habe folgende Probleme..
Ich (23) lebe zur Zeit mit meinem "noch Freund" und unser 2-jährigen Tochter zusammen. Ich habe vor mich zu trennen und mit meiner Tochter auszuziehen, habe aber Angst vor dem "Nichts" zu stehen. Arbeit ist noch nicht in Sicht, und ich würde meine Tochter auch gern erst mit 3 Jahren in den KiGa stecken.
Nun habe ich folgende Fragen:
* Wie lange darf ich noch mit meiner Tochter zuhause sein, wenn ich ALG ll beantrage
* Ist es möglich ne Erstausstattung für die Wohnung zu bekommen, da ich eigentlich nichts besitze, außer Stubentisch, Bett und Kinderzimmer + 2 Regale und meinen Laptop.. der Rest gehört meinem Freund, da seine Eltern ihm das meiste geschenkt haben, als wir ausgezogen sind..
*Wie wird das mit Unterhalt vom Vater an meine Tochter geregelt? Wer kümmert sich drum, wie wirds berechnet etc?
Ich möchte nur wissen, mit was ich da stehe, wenn wir nu ausziehen.. will meiner Tochter kein schlechteres Leben zumuten
Wäre über jede Antwort dankbar!
Liebste Grüße
Hallo,
Im Normalfall bis zum 3. Lebensjahr.Wie lange darf ich noch mit meiner Tochter zuhause sein, wenn ich ALG ll beantrage
Ja.Ist es möglich ne Erstausstattung für die Wohnung zu bekommen
Du wirst Dich dafür zum Jugendamt bewegen müssen und dort den Unterhalt festsetzen lassen.Wie wird das mit Unterhalt vom Vater an meine Tochter geregelt?
Gruß!
danke.. aber weiß denn niemand mit was man so rechnen kann? wird der unterhalt am alg 2 angerechnet? und wieviel könnt man für die erstausstattung überhaupt bekommen.. denn all das,was ich brauch, wird warscheinlich viel zu teuer sein (allein Geschirr,Töpfe,Stube,Waschmaschine,Kleiderschrank. .etc)
Hallo,
Mal abgesehen davon,d aß Du danach nicht gefragt hast, kann Dir niemand sagen, mit wieviel Du rechnen kannst, da Du z.B. nichts über die Höhe der zu erwartenden Warmmiete sagst und auch andere Details fehlen. Aber Du kannst Dir das auch selbst ausrechnen, in dem Du in Google nach ALG-II-Rechnern suchst.aber weiß denn niemand mit was man so rechnen kann?
Selbstverständlich.wird der unterhalt am alg 2 angerechnet?
Auch das kann Dir hier keiner beantworten, weil das jede Kommune für sich entscheidet, es also keine bundes- oder landesweiten Pauschalen gibt. Hier hilft nur eine entsprechende Anfrage an die ARGE.und wieviel könnt man für die erstausstattung überhaupt bekommen
Gruß!
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