unser Sohn (29 Jahre) beendet am 30.9.2010 seine Studienzeit mit Abschluss. Da er noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, hat er vorsorglich ALG II beantragt. Dieses wurde vom Amt abgelehnt mit der Begründung:
Er hat bisher seinen Lebensunterhalt (keinerlei eigene Einkünfte) von seinen Eltern finanziert bekommen und das müssen die Eltern auch weiterhin tun.
Ist dies richtig?
Hallo,
die Unterhaltspflicht endet nicht mit Beendigung der Erstausbildung, sondern erst nach einer gewissen Übergangszeit.
Im konkreten Fall kann ich aber nicht einschätzen, ob diese Unterhaltspflicht tatsächlich anwendbar ist, weil Du nichts über die Lebenssituation Deines Sohnes schreibst.
Gruß!
unser Sohn hat im Dezember 2006 den ersten Abschluss (Bachelor) gemacht. Jetzt im Jahr 2010 macht er seinen Masterabschluss.
Wann endet denn mal die Unterhaltspflicht gegenüber den Erwachenen Kindern?
Hallo,
was hat er in der Zwischenzeit, also zwischen 2006 und 2010, gemacht? Lebt Dein Sohn noch bei Euch in einer Wohnung?
Gruß!
er hat nahtlos nach dem Bachelorabschluss Dezember 2006weiter studiert und den Masterabschluss anvisiert. Dieses Studium wird jetzt zum 30.9.2010 beendet.
Hallo,
und nochmal: Lebt Dein Sohn noch bei Euch in einer Wohnung?
Gruß!
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