Hallo an alle hier im Forum.
Ich habe eine Bitte um Antwort.
Es geht um folgendes.
Verheiratet 61 Jahre alt, Ehefrau 48 Jahre alt, keine
unterhaltspflichtigen Kinder. Wohnort Hamburg.
Meine Frau ist seit 25 Jahren Hausfrau und hat nie
irgendeine Unterstützung beantragt, oder erhalten.
Ich bin seit dem 1. April 2010 in vorgezogener Altersrente.
Meine Rente beträgt 462.- Euro wovon ich noch ca. 158.- Euro
an die DAK zahlen muss. Wir besitzen kein Wohneigentum,
sondern wohnen zur Zeit in der Wohnung meiner Tochter.
Nun habe ich bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf
Sozialleistungen gestellt. Nach der Einreichung von zig Unterlagen
erhielt ich nun wieder ein Schreiben, in dem um Einkommensnachweis
meiner Frau gefragt wurde. Gleichzeitig sollte ich den Anspruch meiner Frau
auf ALG/ALG2 prüfen lassen.
Dann waren wir bei der ARGE und man sagte uns bereits am Empfang,
dass meine Frau keine Ansprüche hätte, weil ich in vorgezogener Rente
sei und sie (meine Frau) aufgrund ihrer Nichtbeschäftigung in den letzten
25 Jahren nicht in den Aufgabenbereich der ARGE fallen würde.
Dabei hat doch das Sozialamt die Forderung auf Antrag, oder Prüfung
des Anspruches gestellt. Wörtlich aus dem Schreiben des Sozialamtes:
" Bitte lassen Sie ggf. den Anspruch auf ALG/ALG II prüfen und übersenden Sie uns den Bewilligungs-
oder Ablehnungsbescheid. Erst dann kann über Ihren Anspruch entschieden werden"
Das verstehe ich nun garnicht mehr.
Übrigens wird meine Frau nicht mehr zur Arge gehen, da sich bei unserem
Besuch eine heftige Schlägerei zwischen ausländischen Mitbürgern abgespielt hat.
Das hat sie deart geschockt, dass sie den ganzen Tag am Zittern war.
Wir sind nun beide so ziemlich fertig und ich bemühe mich dennoch dieses Chaos
zu bewältigen.
Mir ist klar das dies hier ein Riesenproblem ist, aber vielleicht gibt es ja Hilfe.
Kann mir hier im Forum jemand helfen, diese Probleme sinnvoll und mit
eventueller Aussicht auf Erfolg zu lösen ?
Mit einem freundlichen Gruß an alle
sage ich schon mal vielen Dank
Hallo,
Ihr stellt eine sogenannte Mischgemeinschaft dar: Du hast keinen Anspruch auf ALG II oder Grundsicherung und Deine Frau hat einen Anspruch auf ALG II.
Insofern war der Gang zum Sozialamt (SA) erst einmal richtig. Auch die Aufforderung des SA ist nicht zu beanstanden. Die Begründung der ARGE wiederum ist Blödsinn, da es eine solche Vorschrift nicht gibt. Hier hilft nur ein erneuter Versuch, einen Antrag abzugeben. Sollte dieser wieder am Empfang zurückgewiesen werden, verweise auf den § 20 Abs. 3 SGB X, in dem es so schön heißt
Wenn auch dies nicht klappt, melde dich nochmal hier.Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Ich glaube gerne, daß dies ein Schock war. Aber letztendlich kann das Amt nichts dafür. Im äußersten Notfall soll Dir (oder einer anderen Person Ihres Vertrauen) Deine Frau eine Vollmacht geben, damit derjenige dann zur ARGE geht.Übrigens wird meine Frau nicht mehr zur Arge gehen, da sich bei unserem
Besuch eine heftige Schlägerei zwischen ausländischen Mitbürgern abgespielt hat.
Das hat sie deart geschockt, dass sie den ganzen Tag am Zittern war.
Gruß!
Guten Tag,
vielen Dank für die freundlichen Informationen.
Ich werde jetzt allein noch einmal zur ARGE gehen und dort den Antrag abholen.
Dann in Ruhe zu Hause ausfüllen und allein noch ein mal dort versuchen einen Termin ohne meine Frau zu erhalten.
Kann man einen Termin auch telefonisch, oder per EMail, beantragen/vereinbaren ? Weiß das zufällig jemand ?
So nun gehe ich zu der ARGE und informiere die Forumsmitglieder gern über den Verlauf, wenn das gewünscht wird.
Einen guten Tag noch an alle
Jürgen
Hallo,
den Antrag kannst Du Dir auch über Startseite - www.arbeitsagentur.de herunterziehen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Antragsabgabe ist i.A. nicht möglich und über den Verlauf kannst Du uns gerne informieren.
Gruß!
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