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Thema: ALG 2 ist mein Freund verpflichtet seinen job zu echseln ?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard ALG 2 ist mein Freund verpflichtet seinen job zu echseln ?

    Hallo , ich habe da mal eine Frage ich bin jetzt mit meinen Kindern zu meinem Freund gezogen und war beim AA wegen ALG 2 da haben sie dann alles berechnet und da mein feund nur nen dreiviertel stellen arbeitsvertrag hat sagten sie mir das er dann als nächstes von der Arge einen neuen Job vermittelt bekommen würde. Jedoch ist der Job den er jetzt hat sicher und bietet Aufstiegsmöglichkeiten und das sagte ich denen.
    Ist das wirklich so das er dann seinen Job aufgeben muss ?

    Danke

    mfG

    Andrea

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ich wüsste nicht, was dein Freund damit zu tun hat. Ist er denn der Vater der Kinder, der für Unterhalt sorgen muss oder wie kommt die ARGE auf die Idee, dass er eine Vollzeitstelle aufnehmen muss?!

  3. #3
    Super-Moderator
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    1.167

    Standard

    Hallo,

    Ihr bildet nach Deinen Worten eine Bedarfsgemeinschaft (BG) (bei der es unerheblich ist, ob der Freund auch der leibliche Vater der Kinder ist) und bezieht offensichtlich ALG II bzw. habt es beantragt. Wenn ALG II bezogen wird, haben sich die Mitglieder der BG vorrangig darum zu kümmern, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Da Dein Freund keine Vollzeitstelle hat, kann die ARGE hier durchaus ansetzen und einen Vollzeitjob verlangen/vermitteln, wenn dadurch die Höhe des an Euch zu zahlenden ALG II reduziert wird oder gar wegfällt.

    Gruß!

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