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Thema: Hartz 4/Bedarfsgemeinschaft

  1. #1
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    Standard Hartz 4/Bedarfsgemeinschaft

    Hallo,

    brauche mal dringend einen Rat.
    Mein Lebensgefährte ist selbstständig, aber aufgrund hoher Schulden (Finanzamt etc) + Leistung eines Offenbarungseides hat er nun ein Schreiben bekommen, das sie sein Gewerbe (Schlüsseldienst/u. Paketauslieferung) untersagen wollen.

    Ich selbst habe einen Bürojob mit einem Verdienst von ca. 2000 EUR netto.
    Eigentlich bestreite ich schon seit Jahren alle Kosten wie Miete, Strom, Lebensunterhalt, Auto
    Er selbst kann von seinem Verdienst Krankenkasse, Unterhalt für 1 Kind gerade bestreiten.
    Aber wenn sie nun wirklich das Gewerbe untersagen, steht er da mit nix - leider hat er keine berufl. Ausbildung.

    Wenn er nun Hartz 4 beantragen würde, 1. würde die Krankenkasse bezahlt, und 2. was würde ihn, wenn überhaupt, noch an Unterstützungen zustehen?

    Da mein Erspartes sogut wie auf 0 ist, macht mir die Zukunft echt Panik

    Sorry, ist lang geworden, aber vielleicht könnt ihr mir Ratschläge geben, wie wir vorgehen können, was wir für Möglichkeiten haben

    danke schon mal, die Sissie

  2. #2
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    Hallo,

    lebt Ihr zusammen? Wenn ja - seit wann? Wie alt seid Ihr?

    Leistung eines Offenbarungseides hat er nun ein Schreiben bekommen, das sie sein Gewerbe (Schlüsseldienst/u. Paketauslieferung) untersagen wollen.
    Von wem hat er das Schreiben bekommen?

    Gruß!

    PS.: Deine Frage hat nichts, aber auch gar nichts mit BaföG zu tun, weswegen ich sie in das richtige Forum verschoben habe.

  3. #3
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    ups...danke für´s schieben in die richtige Sparte

    wir leben seit 5 Jahren zusammen u sind beide 45.
    Das Schreiben kam vom Ordnungsamt.

    Gruß
    Sissie

  4. #4
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    Hallo,

    Ordnungsamt? Was hat das Ordnungsamt mit einer Gewerbeausübung zu tun? Warum wurde er zur Aufgabe des Gewerbes aufgefordert?

    Gruß!

  5. #5
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    Mit Begründung der offenen Schulden beim Finanzamt
    Das Schreiben kam am Freitag u er hat jetzt 3 Wochen Zeit für Klärung.
    Aber ich denke, das ist für das Amt beschlossene Sache, weil er alte Steuerschulden momentan nicht begleichen kann.
    Er hatte bis letztes Jahr einen Hausmeisterservice, aber durch Krankheit ging das kaputt.
    Dann startete er neu im Herbst

  6. #6
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    Hallo,

    ich sehe bei Euch keinen Anspruch auf ALG II, da Dein Einkommen ausreichen dürfte, für den Lebensunterhalt Deines Partners aufzukommen.

    Gruß!

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