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Thema: Wer weiß Rat ?

  1. #1
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    Standard Wer weiß Rat ?

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Bei unserem PKW (94 BJ.) musste zum Tüv und kam mit einigen Mängeln die ich nicht selbst beheben kann nicht durch.
    Nun muss ich sagen das wir als Bedarfsgemeinschaft, bisher keine weiteren Hilfen in Anspruch genommen haben. Jetzt hatte ich eine Anfrage gestellt und man lehnte mir eine Hilfe auf Darlehnsbasis ab.
    Die Umstande zum Zeitpunkt sehen so aus. Wir wohnen auf einem Dorf, wo die öffendlichen Verbindungen recht mager aussehen. Wir benutzen den PKW mit zwei Bedarfsgemeinschaften und Meine Frau ist mit Zwillingen im 6 Monat Schwanger mit Gefahr auf einer Frühgeburt. Laut Aussage des betreuenden Arztes, sollte sie auf Bus und Bahn verzichten. Gibt es eine Möglichkeit, da Hilfe zu bekommen? Die Reperaturkosten würden sich auf ca.1000 € belaufen. Wir möchten das Geld auch nicht geschenkt haben, sondern als Darlehn.

  2. #2
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    Hallo,

    warum wurde abgelehnt? Gehst Du einem Erwerbseinkommen mit Einkommen über 401 € nach?

    Gruß!

  3. #3
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    Nein, ich habe kein Einkommen und auch weiter keine Personen im Umfeld die mir helfen könnten. Meine Bemühungen eine Tätigkeit zu finden sind bisher ohne Erfolg geblieben. In unserem Wirtschaftsraum sieht es auch nicht so gut aus. Überlegungen, aus diesem wegzuziehen stehen an, nur auch die Bewerbungen weiter als 200 Km sind bisher ohne Erfolg geblieben. Ich bin seit etwas über einem Jahr im H4, habe von meinem Ersparten sogar noch einen LKW Führerschein gemacht um mich zu verbessern. im November letzten Jahres habe ich bestanden und seit dem mehr als 50 Bewerbungen geschrieben. Antwort zu 99 % Fahranfänger, nein Danke.
    Bin in meinem ganzen Leben nie Arbeitslos gewesen und kenn das auch nicht. Aber einmal drin, kommt man schwer wieder raus. Ich hoffe das ich mit 43 Jahren bald etwas finde, aber ohne PKW wird das hier auf dem Dorf schwer.
    Gruß Kiismo

  4. #4
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    Hallo,

    warum wurde abgelehnt?

    Gruß!

  5. #5
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    Der Bearbeiter, sagte mir nur das sie dort heute morgen in der Teambesprechung über unseren Fall geredet haben und keine Möglichkeit hätten uns da zu helfen, weder als Sonderleistung oder als Darlehn.
    Weiter Antwort blieb aus.
    Er sagte zwar noch das ich einen schriftlichen Antrag stellen könnte aber das auch da nichts anderes bei rauskommen wird.
    Gruß

  6. #6
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    Hallo,

    hast Du mit der ARGE eine Eingleiderungsvereinbarung abgeschlossen?

    Gruß!

  7. #7
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    ja, das habe ich, ich habe mich auch an allen gehalten , bin in diesem Jahr, niemals auffällig geworden , habe Bewerbungen geschrieben, Maßnahme in Berwerbungen schreiben gemacht und so weiter.
    Gruß

  8. #8
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    Hallo,

    ok.

    Das mit der Schwangerschaft ist nicht unbedingt ein Argument, um die ARGE zu dem Darlehen zu bewegen. Auch daß Du keinen Job hast spricht nicht unbedingt für ein Darlehen.

    Anders sieht es mit der EV aus. Da hier i.A. die Verpflichtung zu Bewerbungen enthalten ist, würde ich hier ansetzen: da bei Euch der ÖPNV schlecht strukturiert ist, würde es Dir ohne Auto nicht mehr möglich sein, der Bewerbungspflicht nachzukommen.

    Stelle den Antrag nochmal schriftlich und begründe ihn dahingehend. Vorteil: die ARGE muß nun schriftlich die Ablehnunsgrgünde formulieren, gegen die man ggf. gerichtlich vorgehen kann.

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo Hoppel,
    danke Dir für deinen Rat, das werde ich mal machen und später berichten.
    Mit freundlichen Gruß
    Kiismo

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