hallo!
hoffentlich kann mir von euch wer helfen...
ich habe gleich mehrere probleme:
erstmal zu uns:
wir sind eine bedarfsgemeinschaft, 21 und 23 jahre alt, unser
sohn ist mitlerweile 6 monate alt (für ihn bekommen wir
kindergeld und ich bekomme 300,- €uro elterngeld für 12
monate). wir haben beide vorher alg I bekommen (war nicht
viel, da wir beide nur eine lehre gamacht hatten) mitlerweile
bekommt jeder von uns alg II.
- soweit ich das richtig verstanden habe, beträgt der
regelsatz 323,- €uro je person (also 646,- €uro) und für
unseren sohn müsste es 215,- €uro geben UND die mietkosten
müsste die arge auch in voller höhe übernehmen (290,- €uro
kaltmiete + 150,- €uro nebenkosten ... macht zusammen
440,- €uro im monat).
DOCH...
wie kann das sein, wir haben folgende leistungen pro monat
zugesprochen bekommen:
*zur sicherung des lebensunterhalts:
- person A (211,68 €)
- person B (211,68 €)
- Kind (5,64 €)
- (Gesamt lebensunterhalt: 429,- EUR)
*kosten für unterkunft und heizung
- person A (136,05 €)
- person B (136,06 €)
- Kind (136,06 €)
- (Gesamt kosten für unterkunft und heizung: 408,17 EUR)
*macht Gesamt: 837,17 EUR
da stimmt doch was nicht.
_________________________________________________
- die heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
werden, wir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
unseren vermieter zu leisten.
*müss die arge diese kosten auch übernehmen?
________________________________________________
das nächste problem, wir wohnen in einer 52 m², 2 1/2
zimmer, das haus ist uralt - kaum isoliert, darum die
nachzahlung der heizung (obwohl wir kaum heizungen [wir
heizen nur so, damit wir nicht mit winterjacke in der wohnung
sitzen müssen] hätten wir eine heizkostenrechnung von fast
200,- €uro im monat zu zahlen im winter)
doch das größte problem ist, dass es bei uns in der wohnung
schimmelt, für unseren sohn ist das sehr gefährlich.
wir würden jetzt eine sozialbauwohnung bekommen, die
natürlich günstig ist, doch in dieser wohnung gibt es keine
zentralheizung, man müsste also eine ofen reinstellen...
*muss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?
*und noch zu den kosten fürs holz, meine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?
________________________________________________
wir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu? wir
haben uns im moment das geld für die ausstattung bei
unseren eltern geliehen... und bei der erstausstattung für
kinder ist es das gleiche.
_______________________________________________
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
danke. mfg
Hallo,
Habt Ihr außer dem ALG II, Kinder- und Elterngeld noch weitere Einnahmen wie Unterhalt, MiniJob oder so?da stimmt doch was nicht.
Nein. Die Kosten der Unterkunft werden nur maximal in der angemessenen Höhe übernommen.UND die mietkosten
müsste die arge auch in voller höhe übernehmen
Nein. Bei bestimmten Heizungsarten (wie Fernheizung) wird eine sog. Warmwasserpauschale abgezogen.die heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
werden
Nur dann, wenn Ihr zum Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ALG II erhalten habt. Wenn Ihr meinetwegen in diesem Monat die Betriebskostenabrechnung erhalten habt und sich diese Abrechnung auf den Zeitraum Januar bis Dezember 2008 bezieht, Ihr aber 2008 kein ALG II bekommen habt, wird die Rückzahlung nicht übernommen.wir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
unseren vermieter zu leisten.
*müss die arge diese kosten auch übernehmen?
Nicht unbedingt. Es ist auf dem Wohnungsmarkt absolut unüblich, Wohnungen ohne Heizmöglichkeiten zu vermieten, wewegen allein schon eine Finanzierung verweigert werden kann. Zumal es ja nicht mit der Anschaffung des Ofens allein getan ist: der Einbau darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Im Prinzip kann die ARGE ein solches Wohnungsangebot ablehnen, zumal in aller Regel der Vermieter für die notwendigen Anschaffungs- und Installationskosten aufzukommen hat. Allerdings ist das auch immer eine Einzelfallentscheidung der ARGE.muss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?
Zu zahlen ist das, was sich eine unter sparsamen Gesichtspunkten wirtschaftende Familie im Niedriglohnsegment als Wintervorrat für eine Saison anschaffen würde. Langfristige Vorratshaltung für Zeiträume über eine Saison hinaus geht nicht, da die Hoffung besteht, dass in so langen Zeiträumen die ALG-II Bezieher wieder Arbeit finden.meine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?
Die Chancen stehen eher schlecht, aber Ihr solltet es dennoch versuchen.wir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu?
Gruß!
Zitat:
da stimmt doch was nicht.
Habt Ihr außer dem ALG II, Kinder- und Elterngeld noch weitere Einnahmen wie Unterhalt, MiniJob oder so?
-> nein, wir bekommen nur alg II, kindergeld für unseren sohn und elterngeld im moment noch
Hallo,
wenn tatsächlich keine weiteren Einnahmen vorhanden sind stimmt die Rechnung nicht und Ihr solltet Widerspruch einlegen.
Gruß!
dankeschön.
Lesezeichen