Hallo.
Ich habe eine Frage.
Ich will demnächst mit meinem Freund zusammenziehen der im nächsten Jahr Hartz 4 sein wird.
Ich habe ein Kind und bin Berufstätig in Teilzeit, mein Einkommen mit Kindergeld und Kindesunterhalt liegt bei ca. 1300 Euro netto, davon 260 Euro Unterhalt fürs Kind und 154 Euro Kindergeld.
Muß ich dann noch meinen Freund unterstützen und wie sieht es mit einer gemeinsammen Wohnung aus?
Zahlt das Amt einen Teil seiner Miete?
Danke für eure Hilfe
Jessi73
Hallo,
Ihr seid von Anfang an eine sogenannte Einstandsgemeinschaft. Somit werdet Ihr als normale Bedarfsgemeinschaft gewertet und nur zusammen berücksichtigt, was bedeutet, daß Dein Einkommen entsprechend angerechnet wird.
Wie hoch ein ALG-II-Anspruch für Euch drei sein würde kann ich mangels entsprechender Angaben nicht beurtielen. Du kannst das aber unter arbeits-los.de selbst nachrechnen.
Gruß!
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