+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Will mit meinem Freund (Hartz 4) zusammziehen

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.11.2009
    Beiträge
    1

    Standard Will mit meinem Freund (Hartz 4) zusammziehen

    Hallo.
    Ich habe eine Frage.
    Ich will demnächst mit meinem Freund zusammenziehen der im nächsten Jahr Hartz 4 sein wird.
    Ich habe ein Kind und bin Berufstätig in Teilzeit, mein Einkommen mit Kindergeld und Kindesunterhalt liegt bei ca. 1300 Euro netto, davon 260 Euro Unterhalt fürs Kind und 154 Euro Kindergeld.
    Muß ich dann noch meinen Freund unterstützen und wie sieht es mit einer gemeinsammen Wohnung aus?
    Zahlt das Amt einen Teil seiner Miete?

    Danke für eure Hilfe
    Jessi73

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.167

    Standard

    Hallo,

    Ihr seid von Anfang an eine sogenannte Einstandsgemeinschaft. Somit werdet Ihr als normale Bedarfsgemeinschaft gewertet und nur zusammen berücksichtigt, was bedeutet, daß Dein Einkommen entsprechend angerechnet wird.

    Wie hoch ein ALG-II-Anspruch für Euch drei sein würde kann ich mangels entsprechender Angaben nicht beurtielen. Du kannst das aber unter arbeits-los.de selbst nachrechnen.

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Werde ich meinem Freund angerechnet?
    Von Jumperß9 im Forum Hartz IV Sonstiges
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 21.04.2011, 13:12
  2. Mit meinem freund zusammen zihen
    Von sweetmami im Forum Bedarfsgemeinschaft
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.06.2009, 03:12

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein