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Thema: Kein HArtz IV wegen Bedrafsgemeinschaft

  1. #1
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    Standard Kein HArtz IV wegen Bedrafsgemeinschaft

    Ich bin 27 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Juli 2009 ein Studium abgeschlossen. Während meines Studiums wurde ich finanziell von meinen Eltern unterstüzt. Während der Studienzeit habe ich in einer WG gewohnt, die ich nach Beendigung des Studiums auflösen musste. Wollte dann nur vorübergehend bei meinen Eltern wohnen und mir schnellstmöglich einen eigene Wohnung suchen. Mitte Juli habe ich Antrag auf Hartz IV gestellt (mit Antrag für Wohngeld für die Eltern) und Mitte September einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung war, das ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben würde und sie genug verdienen. Da sie ja auch während des Studiums für mich aufgekommen sind, sollten sie dies auch weiter tun. Meine Eltern sind natürlich garnicht begeistert davon, für ihren 27 jährigen Sohn weiter aufkommen zu müssen. Außerdem ist die Wohnsituation fast unerträglich für beide Seiten.
    Die unfreundliche Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt meinte es würde keine Rolle spielen wie alt ich wäre. Kann mir das aber ehrlichgesagt nicht vorstellen. Außerdem habe ich hier auf der Seite gelesen, das eine Bedarfsgemeinschaft nur bei Kindern bis Vollendung des 25 Lebensjahres besteht.
    Ich, sowie meine Eltern haben natürlich Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid erhoben. Bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten. Im Moment arbeite ich auf 400 € Basis. Allerdings reicht das wohl kaum aus um mir eine Wohnung zu nehmen. Meine Eltern sind nicht bereit mich finanziell zu unterstützen. Welcher Vermieter würde mir so schon eine Wohnung geben!?
    HAbe ich nun Anspruch auf HArtz IV? Oder muss ich erst ausziehen? Also irgendwie komme ich mir total vera.... vor.

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    in letzter Zeit sind solche Ablehnungen verstärkt aufgetreten.

    Der Haken dürfte sein, daß die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch bei Studienabschluß endet, sondern auch danach für eine Übergangszeit, wenn nicht gleich im Anschluß ein Arbeitsplatz gefunden wird.

    Ich werde morgen mal in einer ruhigen Minute nachrecherchieren, warum in letzter Zeit so massiv bundesweit derartige Entscheidungen getroffen werden und sage dann hier Bescheid.

    Gruß!

    PS.: Dein beitrag habe ich verschoben, weil er nun wirklich nichts mit BaföG zu tun hat.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ja danke schonmal;-)

    Sorry, hab auch gerade gemerkt das es das falsche Unterforum war

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    @zimbo --> Du hast eine PN.

    Gruß!

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