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Thema: Hartz 4 Müllgebühren Befreiung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Hartz 4 Müllgebühren Befreiung

    Hallo erstmal die suche ergab leider nur was mit Bafög


    Habe mal ne frage und wie schaut es grundsätzlich aus mit müllgebührenbefreiung ich lebe in einem 2 Personen Haushalt meine Frau ist zu 100% schwerbehindert und wenn ja an welchen § kann ich mich da wenden bzw welches Amt ist da nun zuständig den bis jetzt war ich bei unsere örtlichen Abfallwirtschaft und die haben mich aufs landratsamt verwiesen und die haben mich wieder nun zu meiner örtlichen Abfallwirtschaft hin verwiesen nun weiß ich garnicht mehr wer dafür zuständig ist ( wie so oft bei den Ämtern und Behörden )

    wäre für jeden Tipp dankbar

    mfg Lutz M.

  2. #2
    Super-Moderator
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    1.256

    Standard

    Hallo,

    eine solche Befreiung ist - wenn überhaupt - nur kommunal geregelt. Eine bundesweitere Regelung oder gar einen Anspruch gibt es nicht und mir ist auch nicht ganz klar, warum Du glaubst, eine solche beanspruchen zu können.

    Da Du Deine Frage in das ALG-II-Forum gepostet hast: wenn Ihr ALG II bezieht, sind diese Gebürhen als Betriebskosten in den Kosten der Unterkunft mit enthalten.

    Gruß!

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