Aloha
folgende situation:
ich bin 18 jahre alt und gehe z. Z. auf ein gymnasium und hab voraussichtlich in 2 jahren mein abi. meine freundin ist 19 jahre alt wenn das kind da ist. daher wollt ich wissen ob und wie viel uns zusteht wenn wir zusammenziehen.
Hallo,
was macht denn Deine Freundin?
Gruß!
meine freundin macht einen 1€-job zu dem sie gezwungen wurde, da sie wegen der schwangerschaft nicht mit einer ausbildung anfangen konnte
Hallo,
Deine Freundin erhält also ALG II. Du selbst hast keinen Anspruch auf ALG II, sondern dem Grunde nach "nur" auf Schüler-BaföG. Ob Du das jedoch tatsähclich zumindest bis zur Geburt des gmeiensamen Kindes bekommst, kann ich mangels entsprechender Angaben nicht beurteilen. Alles weitere zum Schüler-BaföG unter schuleundgeld.de .
Wenn Ihr zusammenzieht, bekommt Deine Freundin 323 € Regelsatz + Hälfte der angemessene Miete.
Gruß!
Hallo Aloha,
das Ergebnis wird von der Form der Freundschaft abhängen: Als Partnerin oder Lebensgefährtin bleibt es bei 323,00 € für die Freundin, Als Mitglied der Hauhaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft mit getrennten Räumen und -mindestens- Kühlschrankfächern erhält sie 359,00 €. In beiden Fällen werden die Unterkunftskosten (ein Kind!) gedrittelt und 2/3 übernommen, abgezogen wird das Kindergeld.
MfG.
Hallo,
Falsche Antwort.Als Mitglied der Hauhaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft mit getrennten Räumen und -mindestens- Kühlschrankfächern erhält sie 359,00 €.
Es hängt nicht vom Status
ab. Bei einem Kind wird automatisch von einer Bedarfs-, Wirtschafts- und Einstandgemeinschaft ausgegangen. Vor allem dann, wenn der Fragesteller - was ich mal unterstelle, weil er nichts gegenteiliges gesagt hat - der leibliche Vater ist.Mitglied der Hauhaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft mit getrennten Räumen und -mindestens- Kühlschrankfächern
Und aus der Äußerung
gehe ich mal davon aus, daß die Formulierung "meine Freundin" sich auf eine Partnerschaft bezieht.meine freundin ist 19 jahre alt wenn das kind da ist.
Naja - die von dir genannten Kriterien sind maximal die Mindestanforderung an einer Haushaltsgemeinschaft. Es gibt da wesentlich mehr Kriterien. Aber Du hast ja wenigstens "mindestens" geschrieben... :-)Als Mitglied der Hauhaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft mit getrennten Räumen und -mindestens- Kühlschrankfächern
Gruß!
Lesezeichen