+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: ALG2 Unterstützung? Umzug durch Einstiegsqualifizierungsjahr. Wichitge Frage

  1. #1
    Max
    Max ist offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard ALG2 Unterstützung? Umzug durch Einstiegsqualifizierungsjahr. Wichitge Frage

    Ich habe eine Frage ich fange dieses jahr (1.Oktober) ein Einstiegsqualifizierungsjar an... jetzt muss ich aus meiner normalen wohnung (eltern) umziehen da die arbeitsstelle weiter enfernt ist. da die 210 € Lohn vom job nicht ausreichen bekomme ich die miete und gehalt zur sicherung des lebensunterhalts vom arbeitsamt bezahlt.

    da wo ich dann arbeite ist der erstwohnsitz. bei meinen Eltern zweitwohnsitz. was ist wenn einer meiner Eltern jetzt auch ein antrag auf alg2 stellt, bekomme ich dann nicht das komplette geld vom arbeitsamt. ich wohne ja so zu sagen nicht bei meinen eltern.

    Danke im vorraus

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.256

    Standard

    Hallo,

    ehrlich gesagt verstehe ich Deine Frage nicht. Was hat denn ein Antrag Deiner Eltern auf ALG II mit Dir zu tun, wenn Du gar nicht bei den Eltern wohnst?

    Gruß!

  3. #3
    Max
    Max ist offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard

    Ich habe ja bei meinen Eltern den 2 Wohnsitz.
    und in meiner wohnung erst wohnsitz wirkt sich das dann auf meine Förderung vom Arbeitsamt aus bzw. bekomme ich dann weniger?

  4. #4
    Max
    Max ist offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard

    und ich bekomme ja auch so zusagen ALG2 für die miete und dann noch geld zur sicherung des lebensunterhalt lebensmittel trinken etc.
    aber meine Eltern müssen gezwungener weise auch so einen antrag stellen.

  5. #5
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.256

    Standard

    Hallo,

    und in meiner wohnung erst wohnsitz wirkt sich das dann auf meine Förderung vom Arbeitsamt aus bzw. bekomme ich dann weniger?
    Nein, im Normalfall nicht. Entscheidend ist nicht der Erst- oder Zweitwohnsitz. sondern der Lebensmittelpunkt.

    aber meine Eltern müssen gezwungener weise auch so einen antrag stellen.
    Wieder so eine rätselhafte Aussage. Niemand wird (und kann) dazu gezwungen (werden), einen Antrag auf ALG II zu stellen...

    Gruß!

  6. #6
    Max
    Max ist offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.09.2009
    Beiträge
    5

    Standard

    also ich arbeite 5 tage in der woche und da wohne ich auch 5 tage.

  7. #7
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.256

    Standard

    Hallo,

    na dann ist ja alles klar.

    Gruß!

+ Antworten

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein