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Thema: Selbst gekündigt,trotzdem Anspruch auf ALG II?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Frage Selbst gekündigt,trotzdem Anspruch auf ALG II?

    Hallo Ihr, eine Freundin von mir kommt in ihrer Anerkennungsjahrstelle zur Dipl.Soz.Päd. überhaupt nicht zurecht,es gibt wohl schwere Differenzen innerhalb des Teams und jetzt überlegt sie zu kündigen, hat sie dann Anspruch auf ALG II, oder gibt es eine Sperre?

    Danke für eure Hilfe,

    Nora

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Hat sie nicht, da sie ja dem Grunde nach Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und dies nicht gezahlt wird, weil eine Sperrzeit vorliegt. An ihrer Stelle sollte sie sich mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und dieses Thema besprechen, um eine für beide Parteien gütliche Einigung zu finden.

    Wenn Hartz IV gezahlt wird, dann überhaupt nur in Form eines Darlehens, welches zurückgezahlt werden muss.

    Das Problem ist, dass Differenzen bzw. schwere Differenzen überall auftreten können und dies auch anderweitig geregelt werden muss. Ein anderer Fall wäre, wenn es sich z.B. um Mobbing handelt, welches nachweisbar ist und auch damit verbundene seelische Belastungen mittels Attest belegt werden können. Eine Zahlung von Leistungen bleibt bei Eigenkündigung ein Ausnahmefall.

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