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Thema: Unterhalt für ALGII/Harz4 - Empfänger

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt für ALGII/Harz4 - Empfänger

    Situation:
    Tochter alleinlebend, geschieden ca 40 J mit Tochter 12 J. ALGII/Harz4 beantragt, wohnt kostenfrei (ohne Mietvertrag) alleine in einem Häuschen 120m² - Eigentümer Mutter (alleinstehrende Rentnerin), die ihr obendrein noch die Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) bezahlt.
    Seitens der Tochter wird davon ausgegangen, dass ihre Mutter für ihren Unterhalt und dem der Tochter aufzukommen hat.
    Die Mutter ist äusserst verunsichert und hat Angst, Rente und eigenes Eigentum dran geben zu müssen.
    Wer weiss Bescheid was ist korrekt und Rechtens
    Danke booty707
    Geändert von Pikary (29.09.2008 um 13:59 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    nein, die mutter hat nicht für den unterhalt der tochter aufzukommen...wieso habt ihr das denn bisher so gemacht?

    normalerweise hat die tochter ansprüche auf sozialleistungen, wenn sie keiner arbeit nachgeht oder nachgehen kann.

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