Das Arbeitslosengeld II, auch unter dem Namen Hartz IV bekannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende und wirft für viele Menschen offene Fragen auf. Keine andere der deutschen Sozialleistungen ist so präsent und heiß diskutiert und beschäftigt die Sozialgerichte in solchem Ausmaß. Auch das Bundessozialgericht sowie das Bundesverfassungsgericht haben sich bereits mit den Leistungen um Hartz IV beschäftigt. Mitunter ist regelmäßig die Handhabe mit Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose sowie die Bedarfsermittlung des Regelsatzes an sich ein Streitpunkt.
Hartz IV News: aktuelle Nachrichten und Urteile
- Amt will Hartz IV Empfänger aus Stadt vertreiben
Dresden wird gerade von einer Flut von Klagen überhäuft, da die Stadt weniger an Unterkunftskosten auszahlt als den Hartz IV Empfängern tatsächlich zusteht. In einer RTL Mittagssendung zeigte der Sender eine junge, alleinerziehende Mutter (Katrin J.) einer kleinen Tochter, die … Weiterlesen →
- Hartz IV: Bundessozialgericht spricht Kindern höhere Leistungen zu
Das Bundessozialgericht hat heute unter dem Aktenzeichen B 4 AS 79/12 R einer alleinerziehenden Mutter, die für ihren mittlerweile sechsjährigen Sohn nun zum dritten Mal vor Gericht ging, endlich Recht gesprochen. Damit fällten Deutschlands höchste Sozialrichter ein wegweisendes Urteil für alle … Weiterlesen →
- BSG: Mehr Hartz IV Leistungen für Kinder?
Morgen wird das Bundessozialgericht entscheiden, ob es zukünftig mehr Leistungen für Kinder gibt. Geklagt hatte eine Mutter, die die Hartz IV Leistungen für Kinder zu gering hält und stellvertretend für ihren sechsjährigen Sohn vor Gericht geht. Im Kern des Verfahrens … Weiterlesen →
- 44 Prozent der Hartz IV Klagen sind erfolgreich
Sich gegen Hartz IV Bescheide und Maßnahmen zu wehren, hat Erfolg. Fast jede zweite eingereichte Klage von Betroffenen ist den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für April 2013 erfolgreich, indem ihr ganz oder zumindest teilweise stattgegeben wird. Lediglich 1.162 von … Weiterlesen →
- Jobcenter gehen verantwortungsbewusst mit Hartz IV Sanktionen um?
In einem Interview mit der “Welt” verteidigt BA Chef Heinrich Alt die Sanktionsmaßnahmen und erklärt, Jobcenter würden mit ihnen das Prinzip des “Förderns und Forderns” durchsetzen. Dass die Jobcenter die Leistungskürzungen verantwortungsbewusst einsetzen, zeige seiner Meinung nach die geringe Sanktionsquote, … Weiterlesen →
- Mehr Rechte lediger Väter – neues Sorgerecht tritt in Kraft
Das am heutigen Pfingstsonntag neu in Kraft getretene Sorgerecht erleichtert ledigen Vätern den Umgang mit ihren Kindern. Grundsätzlich haben bei unverheirateten Eltern die Mütter nach der Kindesgeburt das alleinige Sorgerecht, daran ändert sich mit der Neuregelung zunächst nichts. Durch die … Weiterlesen →
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Was ist Hartz IV?
Hartz IV wurde zum 01.01.2005 als Ersatz für die damals bisherige Sozialhilfe als “das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” eingeführt. Mit dem Namensvetter Arbeitslosengeld hat das Arbeitslosengeld II aber nicht all zu viel gemein, außer dass beide Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV allerdings durch deren Jobcenter erbracht werden. Während das Arbeitslosengeld I nach den Vorschriften des SGB III gezahlt wird, gelten für das Arbeitslosengeld II die gesetzlichen Vorschriften des SGB II. Im Vergleich zum ALG handelt es sich bei Hartz IV auch nicht um eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung – stattdessen muss beim erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die finanzielle Notlage sowie die Gefährdung des Existenzminimums vorliegen – ohne vorherigen Einzahlungen.
Nach Arbeitslosengeld I kommt Hartz IV
Wer es nicht schafft, während des Bezugszeitraums des Arbeitlosengeldes eine Anstellung zu finden oder aus anderen Gründen erwerbsfähig und arbeitslos ist, sieht sich unweigerlich mit Hartz IV konfrontiert, sofern der Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bestritten werden kann – dies ist gerade bei Langzeitarbeitslosen in spätestens 24 Monaten der Fall.
Maßgeblicher Regelbedarf als Ausgangswert
Die Regelungen sehen ab 2013 einen monatlichen Eck-Regelsatz von 382 Euro vor (374 Euro bis 2012), wobei sich die Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes an den Verbraucherpreisen sowie am Lohnniveau orientieren soll. Für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft hat sich der Betrag jeweils von 337 Euro auf 345 Euro erhöht. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen. Zur Online Berechnung kann der Rechner genutzt werden. Der Rechner selbst ist auf dem Rechtsstand ab 01.01.2013 und berücksichtigt alle rechnerischen Vorschriften des SGB II.
Letzte Reform
Die letzten großen gesetzlichen Änderungen gab es zum Jahr 2011. Einerseits wird ab 2011 das Elterngeld voll auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und der befristete Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Empfänger wurde ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus greift nun auch das eingeführte Bildungspaket (Leistungen für Bildung und Teilhabe). Auch wurde an den Beiträgen zur Rentenversicherung für Leistungsbezieher geschraubt.
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als Kernziel
Das wichtigste Ziel von Hartz IV ist jedoch, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb muss jeder, der diese Sozialleistung bezieht, auch jeden zumutbaren Job annehmen, der ihm angeboten wird, um keine Kürzungen der Leistungen zu riskieren. Hierfür hat die Arbeitsagentur auch diverse Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen.
Über die Effektivität der Maßnahmen beim den Empfängern der Sozialleistung lässt sich allerdings streiten – zum Teil wirken diese eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der Verschönerung der Statistiken und insbesondere der Arbeitslosenquote, anstatt der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken.
Einen Anspruch haben grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren + 2 Monaten (Renteneintrittsalter). Kinder erhalten dabei das Sozialgeld und Ältere und nicht Erwerbsfähige erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – beide Leistungen werden am Eck Regelsatz bemessen. Auch mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Angehörige haben Anspruch auf Hartz IV, sofern sie ebenfalls bedürftig sind. Dabei ist die Grundvoraussetzungen auf Leistungen die finanzielle Hilfebedürftigkeit. Allerdings zeigen auch die Entwicklungen der letzten Jahre, dass die Zahl der Voll-Erwerbstätigen zunimmt, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen (Aufstocker) angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz IV Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Hierbei wird als Grundlage der Regelbedarf nach § 20 SGB II gezahlt – zur Berechnung können Sie den Online Rechner nutzen. Nach der maßgeblichen Regelleistung richten sich auch die weiteren Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wenn sie nicht nach den tatsächlichen Kosten an die Hilfebedürftigen ausgezahlt werden. Allerdings ist der Bezug des Regelbedarfs nicht zwingend Voraussetzung, um Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe zu erhalten, diese Leistungen können durchaus unabhängig voneinander gezahlt werden. Selbiges gilt beispielsweise für Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, für Kleidung oder auch bei Schwangerschaft.
Zusätzlich zum Hartz IV Regelbedarf und ggfls. weiteren Bedarfen steht dem Leistungsempfänger bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu. Beträge darüber hinaus sowie Kosten für Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden. Für die Übernahme der Miete gibt es aber keine bundeseinheitlichen Beträge, da jede Stadt und Kommune ihre eigenen Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten hat. Liegen keine vor, können Alternativ die Mietobergrenzen des Wohngeldes herangezogen werden.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Hartz IV wir nur unter Anrechnung des eigenen Einkommens sowie des vorhanden Vermögens gezahlt, was üblich bei Sozialleistungen ist. Allerdings gibt es beispielsweise bei Erwerbseinkommen auch Freibeträge vom Einkommen sowie Pauschalen für Versicherungen. Der Grundfreibetrag liegt dabei bei 100 Euro monatlich, Beträge darüber hinaus werden prozentual angerechnet. Auch das Vermögen wird nicht in voller Höhe angerechnet sondern ebenfalls unter Berücksichtigung von Freigrenzen, je nach Alter des Empfängers oder Art des Vermögen (z.B. Altersvorsorge) – insbesondere auch, um einer gewissen Altersarmut entgegen zu wirken gibt es das sog. Schonvermögen.
Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen
Einher mit der Bewilligung der Sozialleistungen gehen die Mitwirkungspflichten des Empfängers. Um Leistungskürzungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Arbeitslose Pflichten erfüllen, wie beispielsweise Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.). Neben der Anrechnung des Einkommens sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sorgt kein anderes Thema wie die Sanktionen bei Hartz 4 Bezug für mehr Aufsehen und beschäftigt zunehmend die Sozialgerichte. Bedenkt man, dass die Sozialleistung gerade so das Existenzminimum des Antragstellers deckt, ist klar, dass bei einer Sanktionierung der existentielle Lebensbedarf unterschritten wird. Dadurch, dass in den letzten Jahren die Leistungskürzungen massiv zugenommen haben, wird häufig auch mit dem Verstößen gegen Grundrechte der Bürger sowie allgemein gegen das Grundgesetz argumentiert.
Leistungen für Kinder werden angerechnet
Zu beachten ist, dass sein der Reformierung des Gesetzes das Elterngeld ab 2011 komplett auf die Leistungen angerechnet wird. Damit werden alle Leistungen für Kinder, insbesondere Kindergeld, Elterngeld sowie ein etwaiger Unterhalt nicht mehr zusätzlich zu den Hartz IV Leistungen gezahlt sondern als Einkommen beim Sozialgeld der Kinder angerechnet. Auch das ab August 2013 neu eingeführte Betreuungsgeld wird nicht an Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II ausgezahlt.