Hartz IV - Ratgeber und Hilfe zum Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II, auch unter dem Namen Hartz IV bekannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende und wirft für viele Menschen offene Fragen auf. Auf dieser Seite erhalten Sie einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Hartz IV, welches nach dem SGB II geleistet wird. Neben den ausführlichen Ratgeberartikeln werden Sie regelmäßig mit aktuellen Neuigkeiten dieser Sozialleistung versorgt (News) und können im Forum Fragen stellen und sich mit anderen Betroffenen austauschen.

Was ist Hartz IV?

Die Bemühungen um Arbeitsmarktreformen gipfelten in den Hartz-Regelungen. Seit dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft. Die letzten gesetzlichen Änderungen sind in 2011 in Kraft getreten.  Einerseits wird ab 2011 das Elterngeld voll auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und der befristete Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Empfänger wurde ersatzlos gestrichen. Ab 01.04.2011 greift nun auch das neu eingeführte Bildungspaket. Die letzte Anpassung des Regelsatzes fand zum 01.01.2012 statt, womit die Hartz IV Regelleistungen von 364 Euro um 10 Euro auf 374 Euro angehoben wurden. Für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die beide Hartz IV beziehen, hat sich der Betrag jeweils von 328 Euro auf 337 Euro erhöht.

Selten hat es mehr Kritik gehagelt, die bis heute nicht abgeebbt ist. Denn das enge Geflecht aus Rechten, Pflichten und Sonderregelungen verändert seither dank Neuerungen und Änderungen stetig sein Gesicht und macht es Betroffenen und auch den Fallmanagern immer schwerer, sich zurechtzufinden.

Im folgenden Ratgeber finden Sie zahlreiche Informationen rund um Hartz IV mit anschaulichen Beispielberechnungen und Tabellen.

Grundlagen und Anspruch auf Hartz IV

Arbeitslosengeld IIZu den Grundlagen über Hartz IV gehört in erster Linie die Klärung über den Hartz IV Anspruch des Antragstellers und ggfls. mit ihm lebenden Personen der Bedarfsgemeinschaft. Hierbei ist zu beachten, dass die Hartz IV Leistungen erst ab 15 Jahren gewährt werden. Jüngere Kinder erhalten das Sozialgeld, welches sich am Hartz IV Regelbedarf bemisst. Dabei ist die Grundvoraussetzungen auf Leistungen die Hilfebedürftigkeit.

Hartz IV Leistungen (Bedarf)

Arbeitslosengeld IIIm Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz IV Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Hierbei wird als Grundlage der Hartz IV Regelbedarf nach § 20 SGB II gezahlt. Hiernach richten sich auch die weiteren Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wenn sie nicht nach den tatsächlichen Kosten an die Hilfebedürftigen ausgezahlt werden werden.

Leistungen für Wohnung und Nebenkosten

Hartz IV Unterkunft und HeizungZusätzlich zum Hartz IV Regelbedarf und ggfls. weiteren Bedarfen steht dem Hartz IV Empfänger zu, Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erhalten. Diese werden separat zum Regelbedarf gezahlt. Wichtig hierbei ist, dass diese Kosten angemessen sind, da nur die angemessenen Kosten der Unterkunft ausgezahlt werden. Beträge darüber hinaus müssen vom Hilfebedürftigen selbst getragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Hilfe für die Erstausstattung der Wohnung zu erhalten sowie, wenn nötigt, die Kosten eines Umzuges zu leisten.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Hartz IV Bezug

Da es sich beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialleistung handelt, wird das eigene Einkommen sowie vorhandenes Vermögen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.

Pflichten bei Bezug von Hartz IV und Leistungskürzungen

Wurde dem Antrag auf Hartz IV stattgegeben, so erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Aus diesem geht die Höhe und Dauer der Leistungen hervor. Fortan hat der Hartz IV Empfänger Pflichten zu erfüllen (z.B. Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.), da ansonsten Leistungskürzungen drohen.

Wer sich zum ersten Mal mit Arbeitslosengeld II und Hartz 4 konfrontiert sieht, weil keine neue Arbeit in Sicht ist, steht mit dem Antrag auf das ALG II vor der ersten großen Hürde, die überwunden werden muss. Welche Arbeitslosengeld 2 Leistungen stehen mir zu? Wie steht es bei Hartz IV um Vermögen? Muss ich aufgrund von Hartz IV die Eigentumswohnung verkaufen? Darf ich beim ALG II einen Nebenverdienst haben? Das sind nur einige der Fragen, die man sich im Zusammenhang mit den Hartz IV Gesetzen stellt.

Wie bereits in den oberen Kästchen angedeutet, lässt sich das Hartz IV Gesetz in mehrere Regel-Blöcke gliedern: Die Höhe des Arbeitslosengeldes II, Kinder, Wohnkosten, Wohneigentum, Vermögen, Altersvorsorge, Versicherungen, Zuverdienste, Zumutbares, Unterhaltspflicht, Sanktionen und Unzumutbares. Die Höhe des ALG II ist genau festgelegt. Einen Antrag auf Hartz IV darf jeder bedürftige Erwerbsfähige im Alter von 15 bis 65 Jahren stellen. Sollte das Einkommen von Eltern nicht ausreichen, den Bedarf der Kinder zu decken, besteht die Möglichkeit, maximal drei Jahre (36 Monate) einen Kinderzuschlag zu beantragen.

Besteht Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, werden auch die Wohn- und Nebenkosten übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung als angemessen eingestuft wird. Vermögen darf vorhanden sein, jedoch nur bis zur Höhe der Grundfreibeträge. Liegt man darüber, muss verkauft werden. Gleiches gilt für alle Formen der Altersvorsorge außerhalb der Riester-Rente. Das wichtigste Ziel von Hartz IV ist jedoch, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb muss jeder, der Arbeitslosengeld II bezieht, auch jeden Job annehmen, der ihm angeboten wird, um keine Kürzungen der Leistungen zu riskieren.